SWK droht Ärger durch einen Konkurrenten

Krefelder Kunden sollen nach Insolvenz des Anbieters Eveen bei der Grundversorgung von der SWK weiterbeliefert werden. Das kommt bei dem Hannoveraner Unternehmen nicht gut an.

Der Energieversorger Eveen Energie eG hat beim Amtsgericht Hannover einen Insolvenzantrag gestellt, woraufhin das Amtsgericht daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung angeordnete. Das Ziel ist, eine Sanierung der Eveen Energie eG zu erreichen. Die (vorläufige) Eigenverwaltung ist jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Sanierung.

Zwar werden die Kunden vorerst weiter beliefert, eine Einstellung der Versorgung sei jedoch mit der angeordneten (vorläufigen) Eigenverwaltung nicht ausgeschlossen, sagt die SWK Energie GmbH. Sollte dieser Fall eintreten, fallen die von Eveen belieferten Kunden für maximal drei Monate in die Ersatzversorgung, sodann in die Grundversorgung. Als zuständiger Ersatz- und Grundversorger für Krefeld wird die SWK Energie GmbH die Versorgung der Kunden sicherstellen. Laut des Anbieters hätten verschiedene Energieversorger in der Vergangenheit, die „nur unzureichend auf Zeiten steigender Beschaffungspreise vorbereitet waren und die Komplexität des Energiemarkts unterschätzt haben“, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. „Für den Kunden wird es sowohl in der Ersatzversorgung als auch in der Grundversorgung teuer“, sagt Michael Veit, Leiter Vertrieb Privat- und Gewerbekunden der SWK Energie GmbH.

Er rät daher den Kunden, „aktiv zu handeln“ und sich entsprechend zu informieren. Dieser Hinweis kam bei Eveen allerdings gar nicht gut an. Die Stadtwerke seien ein Wettbewerber, die nun versuchen würden, Kapital aus der momentanen Situation zu schlagen, sagt das Unternehmen. Die Formulierung „aktiv zu handeln“ sei eine klare Aufforderung, den Versorger zu wechseln. Deshalb würden nun wettbewerbsrechtliche Schritte gegen die Stadtwerke geprüft. Red