Tochter: Mein Vater hat Falschgeld gedruckt

Im Prozess vor dem Amtsgericht geht es um die Frage, wer die 50-Euro-Blüten produzierte und wer sie in Umlauf brachte.

Krefeld. Auf der Anklagebank sitzt der Lebensgefährte der 19-jährigen Zeugin. Dem 33-Jährigen, der in Krefeld beheimatet ist und der sich derzeit wegen Geldfälschung in Untersuchungshaft befindet, wirft die Staatsanwältin vor, falsche 50-Euro-Scheine in Umlauf gebracht zu haben. Die junge Krefelderin, die wegen Falschgeldbesitzes bereits rechtskräftig verurteilt und auf Bewährung frei ist, bezichtigte am Dienstag als Zeugin ihren Vater, dieses Falschgeld gedruckt zu haben.

„Ich habe mit eigenen Augen gesehen, wie er Geldscheine auf einem Drucker zuhause produziert hat“, sagte sie. Bevor die Polizei seine Wohnung durchsuchte, habe er die Beweismittel bei ihrer Oma im Keller versteckt. Der Vater, kurz zuvor noch als Zeuge selbst vernommen, hatte ausdrücklich bestritten, etwas mit Falschgeld zu tun zu haben. Tochter und Vater waren zuvor von der Richterin vorsorglich darüber belehrt worden, dass sie sich nicht selbst und auch keine Familienangehörige belasten müssen.

Der beschuldigte Vater hatte auf Wunsch der Tochter deren Lebensgefährten etwa 1000 Euro geliehen, unter anderem, um seine Schulden beim Energieversorger zu bezahlen. Das geliehene Geld stellte sich aber als gefälscht heraus. Er habe davon nichts gewusst, beteuerte der Angeklagte. Kommentar der Staatsanwältin: „Ich glaube Ihnen kein Wort.“ Der Zufall wollte es, dass ein Polizist den bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung Getretenen und per Haftbefehl Gesuchten auf der Straße erkannte und festnahm. Bei der Durchsuchung auf dem Revier wurden bei ihm 16 falsche 50-Euro-Scheine entdeckt.

Ein Nachbar beschuldigte die Lebensgefährtin, von dem Falschgeld gewusst zu haben. Sie habe sich von ihm einen 50-Euro-Schein wechseln lassen und ihm später gestanden, dass das Geld gefälscht sei. Schon früher habe sie in der Wohnung des Vaters einen wohl gefälschten Geldschein in einem Buch gefunden und ihn sogleich ausgegeben. Dem Vater, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Falschgeldbesitzes mangels Beweisen eingestellt wurde, droht nun eine erneute Anklage.

Für den Angeklagten könnte die Sache glimpflicher ausgehen, wenn sich herausstellen sollte, dass er das Falschgeld nicht selbst hergestellt und nur unwissentlich in Umlauf gebracht hat. Zur Wahrheitsfindung werden für den 28. August weitere Zeugen geladen.