Prozess Dresden: Anwalt will Jugendstrafe

Dresden · Der Angeklagte Syrer soll wegen radikal-islamistischer Gesinnung zwei Männer aus NRW am 4. Oktober 2020 niedergestochen haben. Ein Krefelder (55) starb, sein Lebenspartner überlebte knapp.

Im Dresdner Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Krefelder hat die Verteidigung eine Verurteilung des Angeklagten nach Jugendstrafrecht gefordert.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Im Dresdner Prozess um den Angriff auf zwei Touristen hat die Verteidigung eine Verurteilung des Angeklagten nach Jugendstrafrecht gefordert. Nach seiner Überzeugung handelt es sich bei Abdullah A. noch um einen jungen Menschen, der über drei Jahre in staatlicher Obhut war, sagte Rechtsanwalt Peter Hollstein am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Der angeklagte Syrer soll wegen radikal-islamistischer Gesinnung zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen am 4. Oktober 2020 von hinten niedergestochen haben. Ein 55-jähriger Krefelder starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp. Die eigentlich mit einer Jugendstrafe verbundene „Nachreife durch Erziehung“ habe so nicht stattgefunden, vielmehr sei sein Mandant weggesperrt und allein gelassen worden, meinte Hollstein. „Ich denke nicht, dass der Senat ihn als Erwachsenen bestrafen kann.“ Das Urteil soll an diesem Freitag verkündet werden. Red