Prostitution Trotz Verbot noch immer Prostituierte an der Neuen Ritterstraße
Die Ausweitung des Sperrgebiets rund um die Neue Ritterstraße funktioniert — mit Abstrichen. KOD und Polizei kontrollieren.
Krefeld. Seit dem 22. Dezember gilt das Prostitutionsverbot an und im Umfeld der Neuen Ritterstraße. Angeordnet von der Bezirksregierung Düsseldorf. Umzusetzen von der Stadt Krefeld. Zu Beginn soll es noch regelmäßig zu Verstößen gegen das Verbot gekommen sein, doch auch aktuell seien immer wieder Frauen anzutreffen.
So schreibt ein Anwohner am 28. Dezember an die WZ, dass trotz Verbot weiterhin drei bis sieben Prostituierte ihre Dienste an der Neuen Ritterstraße anbieten würde. Auch Hinterlassenschaften wie Kondome und Taschentücher würden wie gehabt in den Vorgärten der Anwohner landen. Die WZ hakte bei Stadt und Polizei nach, welche Erfahrungen Verwaltung und Ordnungshüter mit dem neuen Verbot bislang gemacht hätten.
Seit Inkrafttreten der Sperrgebietserweiterung haben der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Polizei nach eigenen Angaben regelmäßig kontrolliert, ob sich die Prostituierten auch an die Maßnahme halten. Das Ergebnis: Laut Polizei wurden seitdem deutlich weniger Frauen in dem Bereich gesichtet.
Wie viele genau, das sagen die Ordnungshüter nicht. Dafür erklärt Polizeisprecherin Karin Kretzer: „Zwischen dem 22. Dezember und 3. Januar haben die Beamten sieben Anzeigen wegen einer Ordnungswidrigkeit und zwei Strafanzeigen gefertigt.“ Strafanzeigen würden gefertigt, sofern von Seiten der Frauen, die vor Ort ihre sexuellen Dienste anbieten, „beharrlich“ gegen das Verbot verstoßen würde. „Eine solche Beharrlichkeit nehmen wir regelmäßig an, wenn eine Prostituierte zum dritten Mal von uns dort angetroffen wird“, erläutert Kretzer.
Ob der KOD die Erfahrungen der Polizei teilt, ist hingegen nicht klar. Denn auf Nachfrage erklärt die Stadt lediglich: „Tagsüber bestreift der Kommunale Ordnungsdienst das Gebiet regelmäßig im Rahmen seiner dienstlichen Möglichkeiten.“ Aufgrund der Winterdienstzeiten — der KOD ist von Oktober bis März nur bis 20 Uhr im Einsatz — würde die Überwachung des Bereichs in den Abend- und Nachtstunden der Polizei obliegen.
Was nach einer Aufgabenteilung klingt, ist aber keine. Denn eine Absprache zwischen Ordnungsdienst und Polizei, wie sie aus der Antwort der Stadt abzuleiten ist, gibt es offiziell gar nicht. „Die polizeilichen Kontrollen finden unabhängig von den Maßnahmen des KODs statt“, erklärt Karin Kretzer. Viel mehr würden die Streifenbesatzungen generell bei jeder Einfahrt über die Ritterstraße in dem als Straßenstrich jahrelang bekannten Bereich überprüfen, ob die Prostituierten gegen das Verbot verstoßen würden.
Die Frauen wurden schon vor dem 22. Dezember nach Angaben der Stadt mit einem Handzettel in deutscher und rumänischer Sprache über das Verbot der Straßenprostitution informiert. Das Schreiben stammt von der Stadt und liest sich sehr bürokratisch. So wird unter anderem erklärt, dass „Verstöße gegen die Sperrgebietsverordnung nach Paragraf 120 des Ordnungswidrigkeitengesetz bußgeld- bzw. bei beharrlicher Zuwiderhandlung nach Paragraf 184 f des Strafgesetzbuchs strafbewährt“ seien. Selbst bei der Übersetzung ins Rumänische dürften solche Passagen schwer zu verstehen sein. Wohl auch deshalb arbeitet die Polizei daran, ihre Info für die Prostituierten zu überarbeiten und vor Ort zu verteilen.