Kriminalität im Karneval Intime Fotos von minderjähriger Tänzerin verschickt? Verdacht gegen Krefelder Gardetänzer

Krefeld · Die Krefelder Staatsanwaltschaft prüft den Vorwurf der Verbreitung von Nacktbildern einer womöglich minderjährigen Tänzerin eines Karnevalsvereins.

Der Krefelder Karneval wird von Schmuddel-Vorwürfen überschattet. 

Foto: picture alliance/dpa/Marcel Kusch

Gegen ein ehemaliges Mitglied einer Krefelder Karnevalsgesellschaft prüft die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Verbreitung von pornografischem oder sogar jugendpornografischem Material. Dabei soll es sich um die Nacktbilder einer jungen Frau handeln, die zum Zeitpunkt der Aufnahme womöglich noch minderjährig war und wie der erwachsene Beschuldigte im Verein getanzt haben soll.

Derzeit werde laut Oberstaatsanwalt Axel Stahl nach einer entsprechenden Anzeige der jungen Frau bzw. deren Eltern geprüft, ob die Vorwürfe haltbar sind oder nicht. „Wir warten auf die Auswertung der elektronischen Medien“, erklärt er gegenüber dieser Zeitung, schätzt den Zusammenhang aber jetzt schon als nicht unerheblich ein. „Ich würde die Vorwürfe nicht als haltlos erachten.“ Möglicherweise gehe es auch um Beleidigung, Stalking und Bedrohung.

Zum einen müsse nun geprüft werden, wie alt die mutmaßlich Geschädigte bei der oder den Aufnahmen gewesen sei. Dies sei bei einer möglichen Anklage und dem späteren Strafmaß bei einer Verhandlung nicht unerheblich (siehe Kasten).

Nach Darstellung von Oberstaatsanwalt Axel Stahl habe es zwischen dem Beschuldigten und der jungen Frau ein „Beziehungsgeflecht“ gegeben. Der Ankläger spricht von einer „sozialen Nahbeziehung“. Aber auch da müssten noch alle Hintergründe zusammengefügt werden, bevor die Auswertung aller Daten mit der vollständigen Kommunikation ein „Gesamtbild“ ergebe.

Um an die Daten aus den elektronischen Medien zu kommen, sind laut Stahl „prozessuale Zwangsmittel“ eingesetzt worden. Nach einer Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten seien elektronische Medien sichergestellt worden.

Da aus Sicht der Staatsanwaltschaft noch nicht endgültig klar ist, ob Anklage erhoben wird und welche Bedeutung die Karnevalsgesellschaft bei dem Vorfall gespielt hat, verzichten wir auf die Nennung von Namen des Vereins und den Beteiligten.

Für Irritationen bei manchen Mitgliedern sorgt nach WZ-Informationen, dass nicht nur der  Beschuldigte, sondern auch das mutmaßliche Opfer am 2. Dezember aus dem Verein ausgeschlossen worden sind. Gegen eine Wiederaufnahme hat sich die Mehrheit der Mitglieder während einer außerordentlichen Sitzung am vergangenen Freitag ausgesprochen.

Vorstand hat den Streit als „private Sache“ angesehen

Auf Anfrage der WZ erklärte der Vorsitzende der Karnevalsgesellschaft, dass die private Auseinandersetzung der beiden Beteiligten per Vorstandsentscheid mit einem Ausschluss unterbunden worden sei, um den Streit nicht in den Verein zu tragen. Von den aktuellen Vorwürfen habe man nichts gewusst. Insofern hätten sie auch bei dem Ausschluss keine Rolle gespielt.

Wie ein (namentlich der Westdeutschen Zeitung ebenfalls bekannter) Ehrensenator der Gesellschaft gegenüber dieser Zeitung erklärt, habe er vor der Abstimmung am Freitagabend erklärt, dass er sein Amt als Ehrensenator niederlegen wolle, falls die Mitglieder für die Wiederaufnahme des Beschuldigten stimmten. Verständnis, dass auch das mutmaßliche Opfer ausgeschlossen worden sei, habe er nicht.