Prozessbeginn Versuchter Mord? - Krefelderin zündete Wohnung an
Die Angeklagte gesteht, ihre Wohnung angezündet zu haben, weil ihr der Vermieter gekündigt hat.
Krefeld. Das Kündigungsschreiben des Vermieters mit einer Aufforderung zur Räumung hat bei der Angeklagten möglicherweise eine Verzweiflungstat ausgelöst. Die Krefelderin, die in wenigen Tagen 39 Jahre alt wird, gab bei ihrer Vernehmung durch den Richter zu, in der Nacht des 21. November 2014 in ihrer Wohnung einen Brand gelegt zu haben. Im Wohnzimmer habe sie einen Bücherstapel angezündet und in der Küche Pizzakartonschnipsel auf die Herdplatten gelegt und diese voll aufgedreht, sagte sie am Montag beim Prozessauftakt.
Ein Mitbewohner des Hauses in der Philadelphiastraße hatte die starke Rauchentwicklung bemerkt und die Feuerwehr alarmiert, die Schlimmeres verhindern konnte. Die Beschuldigte habe selbst keine Feuerwehr gerufen, weil sie sich ihrer Tat geschämt habe. Sie habe lediglich die Fenster geöffnet, damit der Qualm abzieht, bevor sie die Wohnung verließ. Den Vorwurf des Richters, dass sie durch das Lüften die Brandentwicklung noch beschleunigt habe, wollte sie nicht verstehen. „Davon höre ich heute zum ersten Mal. Ich habe nur getan, was man in der Küche beim Kochen macht, wenn es qualmt.“
Ob dies nur eine Schutzbehauptung ist oder einer gewissen Naivität geschuldet, wird die zweite Große Kammer des Schwurgerichts ebenso beurteilen müssen wie ihre weiteren Aussagen. „Ich wollte nur mal ein bisschen anzünden“, sagte sie und bestritt, den Vermieter und seine Mutter, die im selben Haus leben, töten zu wollen. „Ich bin ja kein Mörder, ich habe selbst Angst gehabt.“ Andererseits gestand sie, aus Wut gehandelt zu haben, was ihr einen gewissen „Kick“ verschafft habe. Sie raste leicht aus und werde aggressiv, wenn sie ihre Schwitzattacken bekomme. Die Staatsanwältin unterstellt der Beschuldigten jedenfalls versuchten Mord in Tateinheit mit Brandstiftung.
Einem weiteren Punkt der Anklage, eine Matratze im Schlafzimmer entzündet zu haben, widerspricht die Frau. Ebenso wenig habe sie den Gasbadeofen auf die höchste Stufe gestellt. Im Verhör bei der Polizei, die die Beschuldigte wenige Stunden nach der Tat am Hauptbahnhof festgenommen hatte, habe sie zunächst alles bestritten, dann aber doch die Brandstiftung zugegeben.
Seit ihrer Festnahme sitzt sie in Untersuchungshaft. Vor Gericht schildert sie ihr Verhalten als eine Art Verzweiflungstat. Sie habe gemeinsam mit ihrem ebenfalls arbeitslosen Ehemann vergeblich versucht, eine andere Wohnung zu finden. Sie habe weder Verwandte noch Freunde, die sie hätten aufnehmen können. Ihr Mann habe von ihrem Vorhaben gewusst, habe sie davon abhalten wollen und sei zu seinem Bruder geflüchtet, weil er damit nichts zu tun haben wollte. Beim Fortsetzungstermin am 27. Mai sollen Zeugen gehört werden.