Vor Gericht: Echter Führerschein weg — falschen benutzt

Krefeld. Kroatien, Ungarn, Deutschland — das waren die Stationen eines vermeintlich echten Führerscheins — bevor der Fall im Saal des Amtsgerichts landete. Dort musste sich ein 38-jähriger Krefelder unter anderem wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Die Anklageschrift reichte bis in das Jahr 2007 zurück. Damals legte der Angeklagte beim Fachbereich Ordnung der Stadt Krefeld eine kroatische Bescheinigung über den Autoführerschein vor, um eine deutsche Fahrerlaubnis zu bekommen. Das Schriftstück aus Kroatien war echt.

Gleichzeitig gab er aber auch noch einen ungarischen Führerschein zur Umschreibung ab, mit dem er nicht nur Autos fahren durfte, sondern auch kleinere Lkw. Die kleine Plastikkarte aus Ungarn war aber gefälscht.

Für das Umschreiben des Lkw-Führerscheins wollte die Behörde weitere Nachweise. Das war dem Mann dann doch zu kompliziert. Also beließ er es beim Umschreiben des kroatischen Pkw-Führerscheins.

Nach einer Alkoholfahrt wurde ihm dann seine neue deutsche Fahrerlaubnis am 5. August 2009 entzogen. Nach einer achtmonatigen Sperre hätte er den Führschein neu beantragen müssen. Das hat er aber nicht für nötig gehalten und fuhr lieber mit dem ungarischen — gefälschten — Schein weiter.

Damit geriet er am 22. Dezember 2010 in eine Polizeikontrolle. Eine genaue Untersuchung des Führerscheins ließ die Fälschung auffliegen. Der Angeklagte ist in Ungarn nicht mal im Führerschein-Verzeichnis gelistet. Vor Gericht sagt der Mann, dass er den Führerschein von einer ungarischen Behörde bekommen habe. Weder die Staatsanwältin, noch der Richter glaubten ihm das. Er wurde zu einer siebenmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die zu Bewährung ausgesetzt wird.

Die Staatsanwaltschaft forderte sogar neun Monate ohne Bewährung, weil sie dem Mann, der schon mehrfach mit Delikten im Straßenverkehr aufgefallen war, keine gute Sozialprognose ausstellte. Der Richter entließ den Vater einer gerade 20 Tage alten Tochter aber in die Freiheit, erteilte ihm jedoch die Auflage, 100 Arbeitsstunden zu leisten und natürlich keine weiteren Straftaten zu begehen.