War Abhöraktion unrechtmäßig?
Beim Bandendiebstahl-Prozess stehen Beweismittel in Frage.
Krefeld. Hunderte Seiten Protokolle von Telefonüberwachungen musste die zweite große Strafkammer am Landgericht am Dienstag durchgehen. Grund: Die Verteidigung im Bandendiebstahl-Prozess wollte wissen, ob die Abhöraktion als Beweismittel überhaupt zulässig ist.
Die Bänder handeln von Gesprächen der fünf Angeklagten mit Dealern und Drogenlieferanten. Aus ihnen wird deutlich, dass sie verschiedene Codenamen für Drogen benutzt und ständig neue Prepaidkarten für ihre Handys gekauft haben. Diese Telefonkarten waren zumeist griechischer und spanischer Herkunft und wurden aus Angst vor Entdeckung entsorgt, wenn sie leer telefoniert waren.
Die 24- bis 41-jährigen Männer haben sich mutmaßlich nicht nur des Bandendiebstahls schuldig gemacht, sondern anscheinend auch Drogen in großem Stil verkauft.
Außerdem sind sie offenbar in verschiedene Geschäfte eingebrochen und haben mutmaßlich eine 79-jährige Frau in ihrem Haus in Meerbusch unter Androhung von Gewalt um Schmuck und Bargeld erleichtert. Das Verfahren wird sich voraussichtlich noch bis Februar hinziehen.
Die fünf Verteidiger hatten in dem Verfahren schon unzählige Anträge gestellt. Jetzt musste sich einer von ihnen für einige Termine abmelden. Sein Vertreter hat den Vorsitzenden Richter in seinen Ausführungen am Dienstag so oft unterbrochen, dass dieser ihn freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen musste, wer im Gericht als erster redet und ausreden darf.