Weiter Hickhack um Werbetafel
Laut Stadt beabsichtigt der Betreiber, zeitnah den Antrag auf Befreiung von der Anbauverbotszone zu stellen.
Das Hin und Her über Abbau oder Verbleib der digitalen Werbetafel an der Kreuzung Hauptstraße/Untergath in Oppum ist noch nicht ausgestanden. „Der Landesbetrieb Straßen NRW hat der Verwaltung mitgeteilt, dass der Antrag auf Befreiung von der Anbauverbotszone vom Bauherrn beziehungsweise Betreiber der digitalen Werbetafel zu stellen ist“, berichtet Stadtsprecher Timo Bauermeister. „Das ist Ströer/Deutsche Städte Medien (DSM).“
Dies habe die Verwaltung dem Unternehmen bereits mitgeteilt. Bauermeister hat auch schon die Antwort parat: „Ströer/DSM beabsichtigt, den erforderlichen Antrag an den Landesbetrieb zeitnah zu stellen.“
Zum Hintergrund: Der Landesbetrieb Straßen NRW hat mit seinem Januar-Schreiben darauf hingewiesen, dass das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) innerhalb einer Schutzzone von 40 Metern zur Autobahn die Errichtung von Hochbauten jeder Art verbietet. Der Rückbau der Werbeanlage wurde gefordert (WZ berichtete). „Dabei bleiben wir auch. Wir haben unsere Meinung nicht geändert“, erklärte Susanne Schlenga, Pressesprecherin von Straßen NRW, gestern. „Wir kennen keinen Fall, wo dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wurde.“
Zu den Unstimmigkeiten war es gekommen, weil im Baugenehmigungsverfahren der Stadt zur Ermittlung des erforderlichen 40-Meter-Abstandes die Entfernung zwischen Ortschild und geplanter Werbeanlage zugrundegelegt worden war. Diese liegt bei mehr als 40 Metern. Bauermeister: „Eine nachträgliche Prüfung hat ergeben, dass der Fahrbahnrand beziehungsweise die Grenze des Flurstücks maßgeblich ist. Sie befindet sich im direkten Kreuzungsbereich. Danach steht die Werbeanlage bei einem Abstand von rund 34 Metern innerhalb der 40-Meter-Zone.“
In der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Oppum-Linn hatten sich die Christdemokraten verärgert gezeigt, dass die Werbetafel noch nicht abgebaut sei. Ein Verwaltungsmitglied hatte dazu erklärt, dies sei noch nicht geschehen, weil man „im laufenden Verfahren“ sei.
Für die Erteilung einer Baugenehmigung sei ein Dispens, eine Befreiung des greifenden Paragrafen des Bundesfernstraßengesetzes, erforderlich, den man gestellt habe. Den wird — laut Bauermeister — nun Ströer stellen. Das Hin und Her geht weiter.