Wer bezahlt den Makler?
Ein geplantes Gesetz soll die Mieter entlasten. In Krefeld zahlen aber schon jetzt oft die Eigentümer.
Krefeld. Gewöhnlich zahlt der Mieter die Provision, die bei der Vermittlung einer Wohnung für den Makler fällig wird — üblich sind zwei Monatsmieten, also ein drei- oder vierstelliger Betrag. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will das ändern. Sie plant ein Gesetz, das denjenigen zur Zahlung der Provision verpflichtet, der den Makler beauftragt hat und das ist in den meisten Fällen der Vermieter.
Ingrid Wirichs, Immobilienmaklerin aus Krefeld, hält diese Initiative für sinnvoll. Derzeit seien die Kosten für die Mieter beim Einzug nämlich oft sehr hoch: „Das sind fünf Monatsmieten. Zwei für die Provision, zwei für die Kaution und die erste für die Wohnung. Und das ist natürlich unangenehm.“
Auch Michael Giesen, Geschäftsführer von Königshof Immobilien vertritt prinzipiell den Standpunkt: „Wer die Musik bestellt, sollte sie auch bezahlen.“ Allerdings gibt er zweierlei zu bedenken: Zum einen würden in der Krefelder Innenstadt schon jetzt die Vermieter die Provision bezahlen, da die dortigen Wohnungen anders gar nicht vermittelbar wären. Und zum anderen würde sich in den Randlagen, wo derzeit meist die Mieter die Provision aufzubringen haben, durch das neue Gesetz im Endeffekt auch nichts ändern: „Wenn die Vermieter zahlen müssen, werden sie das umlegen, also die Miete erhöhen.“
Letzteres glaubt Michael Heß, Geschäftsführer von Haus und Grund Krefeld und Niederrhein, nicht: „Die Vermieter können nicht einfach so die Miete erhöhen. Das ist ja auch immer marktabhängig. Und gerade in Krefeld ist das kaum umsetzbar.“
Seiner Ansicht nach wäre es am sinnvollsten, in dem Gesetz festzulegen, dass Mieter und Vermieter sich die Provision für den Makler teilen müssen: „Schließlich ist das eine Dienstleistung, die beide in Anspruch nehmen. Halbe-halbe wäre also am besten.“ Das lehnt Peter Heß, Geschäftsführer beim Mieterschutzbund, ab. Er findet, dass die Maklerprovision vom Auftraggeber, in der Regel also vom Vermieter, aufzubringen sei: „Wer eine Dienstleistung abruft, soll dafür bezahlen.“ Das geplante Gesetz hält er daher für „überfällig“.
Trotzdem wird er sich noch etwas gedulden müssen. Bernhard Meier, stellvertretender Pressesprecher im nordrhein-westfälischen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr: „Hamburg wird die Gesetzesinitiative vermutlich Anfang 2013 in den Bundesrat einbringen. Nordrhein-Westfalen wird sich anschließen. Und dann muss es natürlich noch durch den Bundestag.“ Er sieht aber durchaus eine Chance, dass das Gesetz im nächsten Jahr beschlossen werden könnte. Und zwar nicht trotz, sondern wegen der Bundestagswahl: „Mieter sind Wähler — viele Wähler.“