Vorsicht, Abzocke! Wertvolle Tipps gegen Tricks

Die WZ und die Verbraucherzentrale starten eine Serie über Machenschaften von Abzockern.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Gemeinsam mit der Krefelder Verbraucherzentrale startet die Westdeutsche Zeitung Krefeld eine Serie über Tricks und Machenschaften von Abzockern und gibt Tipps, wie sich Bürgerinnen und Bürger gegen sie schützen können. Hierfür brauchen wir Ihre Hilfe, liebe Leserinnen und Leser!

Ach du grüne Neune — die Handyrechnung ist aber hoch! Wenn auf der Mobilfunkrechnung Posten auftauchen, die vom Verbraucher nicht zuzuordnen sind, können so genannte Drittanbieter-Abos dahinter stecken. Schlimmstenfalls droht die Sperre des Anschlusses, wenn Verbraucher die Rechnung nicht bezahlen.

Elisabeth Elsner von der Verbraucherzentrale Krefeld erklärt: „Drittanbieter behaupten, dass wissentlich ein Vertrag abgeschlossen wurde und sie Anspruch auf das Geld hätten.“ Hintergrund: Innerhalb von Smartphone-Apps können Werbefenster aufpoppen, und Verbraucher drücken auf ein Button, um das Fenster zu schließen und die Werbung wegzuklicken. Um später festzustellen, dass die Mobilfunkrechnung viel höher ist als erwartet.

Elsner: „Wenn man sich sofort auf die Ursachensuche begibt, kann man das Problem relativ klein halten. Man stellt fest, dass man ein Abo abgerechnet bekommen hat.“ Wenn die Drittanbieter das Geld nicht freiwillig erstatten, bleibt nur der Weg über den Mobilfunkanbieter, indem der Verbraucher die Rechnung entsprechend kürzt und nicht bezahlt.

Andrea Zabelberg von der Verbraucherzentrale: „Um dem Problem aus dem Weg zu gehen, sollten Verbraucher vorsorglich eine Drittanbieter-Sperre einrichten. Dies ist nicht bei Vertragsbeginn eingestellt, sondern man muss sich jedes Mal selbst darum bemühen, unter Umständen auch bei einem Tarifwechsel.“

Weiterer Tipp: Telefon-Rechnungen stets kontrollieren. Zabelberg: „Viele verzichten aus Kostengründen auf eine Papierrechnung, überprüfen jedoch nicht die Online-Rechnung.“

Eine andere, beliebte Abzockmasche: Es klingelt, ein Vertreter eines Strom- oder Gasanbieters steht an der Tür und gibt vor, den Zählerstand ablesen zu wollen. Anschließend soll der Betroffene unterschreiben, dass der Zählerstand korrekt erfasst wurde.

Elisabeth Elsner: „Der Verbraucher hat jedoch, ohne es zu ahnen, einen Vertrag unterschrieben anstatt er umfassend und neutral beraten wurde.“ Das böse Erwachen kommt erst, wenn eine Abmeldung seines aktuellen Anbieters eintrifft. Achtung: Der eigene Anbieter kündigt eine Ablesung stets an.