Städte wehren sich gegen Hartz IV-Änderung
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW protestieren dagegen, dass das Land ihnen Gestaltungsspielraum bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen entziehen will.
Krefeld. Mit Ablehnung haben die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen auf Details im Entwurf des "NRW-Ausführungsgesetzes zum SGB II" (Hartz IV) reagiert. Das Land beabsichtige, den Kommunen Gestaltungsfreiheit zu entziehen, indem die bisherigen in Selbstverwaltung wahrgenommenen Aufgaben bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt in so genannte Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung umgewandelt werden sollen. "Hierfür besteht zwei Jahre nach Inkrafttreten von Hartz IV überhaupt kein Anlass - die Kommunen arbeiten konstruktiv und zunehmend erfolgreich mit den örtlichen Agenturen für Arbeit in Arbeitsgemeinschaften zusammen oder haben die Verantwortung alleine in den Optionskommunen übernommen", erklärten gemeinsam der NRW-Städtetag, dessen Vorstand auch der Krefelder Oberbürgermeister Gregor Kathstede angehört, der Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund. Es komme gerade auf die dezentralen Handlungsspielräume an. Schließlich seien bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen auch und vor allem örtliche und regionale Besonderheiten zu beachten. Die kommunalen Zuständigkeiten müssten wie bisher ohne Weisungsrechte des Landes ausgestaltet sein. "Die Kommunen haben zusammen mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege ein über viele Jahre gewachsenes Netz zu sozialintegrativen Aufgaben geschaffen, dass sich bereits in der kommunalen Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe bewährt hat. Diese Aufgaben betreffen Kernbereiche kommunaler Sozialkompetenz und Daseinsvorsorge und müssen weiterhin nach örtlichen Belangen ausgerichtet werden", so die kommunalen Spitzenverbände.