Hintergrund, begründeten die beiden Kläger, die Gewerkschaften Verdi und Komba, sei die Zahl der Mitarbeiter: Liegt sie bei über 2000, greife die paritätische Mitbestimmung. Diese Zahl sei bei den SWK erreicht worden.
Die SWK hatten sich auf das Energiewirtschaftsgesetz berufen und die Mitarbeiter der SWK-Setec und der SWK-Netze nicht mitgezählt. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Auffassung der Gewerkschaften.
Ob der jetzt 18-köpfige Aufsichtsrat durch das jetzige Urteil größer wird, ist noch offen. Die SWK haben angekündigt, gegen das Urteil ein Beschwerdeverfahren einzuleiten. kage