Urteil zum SWK-Aufsichtsrat

Krefeld. Seit langem hat das Thema unter der Oberfläche geschwelt, nun liegt den Stadtwerken Krefeld (SWK) ein Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vor: Demnach muss bei den SWK der Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungegesetzes gebildet werden: zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner, zur anderen Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer.

Hintergrund, begründeten die beiden Kläger, die Gewerkschaften Verdi und Komba, sei die Zahl der Mitarbeiter: Liegt sie bei über 2000, greife die paritätische Mitbestimmung. Diese Zahl sei bei den SWK erreicht worden.

Die SWK hatten sich auf das Energiewirtschaftsgesetz berufen und die Mitarbeiter der SWK-Setec und der SWK-Netze nicht mitgezählt. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Auffassung der Gewerkschaften.

Ob der jetzt 18-köpfige Aufsichtsrat durch das jetzige Urteil größer wird, ist noch offen. Die SWK haben angekündigt, gegen das Urteil ein Beschwerdeverfahren einzuleiten. kage