Bürgermeister will den Tempo-30-Beschluss von 2014 aufheben
Es bestehe an der Sandheider Straße „kein überdurchschnittliches Gefahrenpotenzial“, sagte Christoph Schultz im Verkehrsausschuss.
Erkrath. Mit den Stimmen von SPD, Bürger mit Umweltverantwortung (BmU) und Grünen hatte der Erkrather Verkehrsausschuss sich schon vor mehreren Jahren für Tempo 30 auf dem südlichen Teil des Sandheider Rings ausgesprochen. Doch daraus wurde nichts, denn Landrat Thomas Hendele beanstandete und kassierte 2010 den Beschluss mit folgender Begründung: Der südliche Sandheider Ring sei „Bestandteil des Vorfahrtstraßennetzes der Stadt“ und Tempo 30 damit laut Straßenverkehrsordnung rechtswidrig. Auch die Rheinbahn hatte Bedenken und drohte damals damit, dass drei Haltestellen der Linie 780 wegfallen.
2014 nahm der Ausschuss einen neuen Anlauf und beschloss, dass die Sandheider Straße, südlicher Ring, zwischen Einmündung nördlicher Ring und Schildsheider Straße im Vorfahrtstraßennetz bleibe, aber eine Begrenzung auf 30 km/h erhalte. Passiert ist bis heute jedoch immer noch nichts, und jetzt hat Erkraths Bürgermeister Christoph Schultz (CDU) besagten Beschluss von 2014 beanstandet und will ihn aufheben. Er verstoße gegen geltendes Recht, da keine ausreichenden straßenverkehrsrechtlichen Gründe vorlägen, erläutert Schultz in einem Schreiben, das jetzt Thema im Verkehrsausschuss war. Es bestehe dort „kein überdurchschnittliches Gefahrenpotenzial“, was auch die Bezirksregierung Düsseldorf, der Kreis Mettmann und die Kreispolizeibehörde bestätigt hätten.
Schultz verweist auf eine Ortsbesichtigung der Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Straßenverkehrsamtes Mettmann, der Kreispolizeibehörde und der Stadtverwaltung, die 2015 ergeben habe, dass es wegen „der vorhandenen verkehrsberuhigenden und verkehrssichernden Maßnahmen, die ohnehin eine punktuelle Geschwindigkeitsreduzierung bewirken“, keine Notwendigkeit gebe, eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit einzurichten.
SPD, Grüne und BmU wiesen die Beanstandung des Bürgermeisters mit heftiger Kritik zurück: Sie wunderten sich zum einen über den Einspruch gegen einen bereits drei Jahre zurückliegenden Beschluss und verwiesen zum anderen empört auf die mittlerweile (für einen reibungslosen Busverkehr) abgeflachten verkehrsberuhigenden Maßnahmen in diesem Bereich. „Es ist skandalös, wie hier mit dem Bürgerwillen umgegangen wird“, sagte Bernhard Osterwind (BmU).
Während die CDU sich mit dem Bürgermeister einig zeigte und die Rechtswidrigkeit des Tempo-30-Antrags unterstrich, wollen die Befürworter sich, wie sie betonten, nach wie vor für mehr Lebensqualität und Sicherheit der Anwohner durch die Einrichtung von Tempo 30 in dem strittigen Bereich einsetzen — und lehnten den Verwaltungsvorschlag zur Beschluss-Aufhebung dann auch einmütig ab.
Will Bürgermeister Christoph Schultz seine Beanstandung durchsetzen, bleibt ihm jetzt nur noch der Rechtsweg. hup/Archivfoto: Quass