Cannabis-Konsum ist nicht strafbar
Ein Infoabend der Diakonie klärte Eltern auf, welche Gefahren im Konsum von Cannabis bestehen.
Erkrath. Eltern sorgen sich um ihre Kinder — sie haben Angst vor Unfällen, vor falschen Freunden, vor Missbrauch oder vor Drogenkonsum. Gerade Cannabis wird von jungen Menschen relativ häufig konsumiert. Wie kann ich mein Kind schützen und was tue ich, wenn ich einen Joint entdeckt habe? Auf all diese Fragen gibt die Suchtberatung der Diakonie Düsseldorf-Mettmann an speziellen Elternabenden Antworten.
Sechs Frauen und ein Mann sind an diesem Abend in die Suchtberatung gekommen. In einem kleinen, mit Teppich ausgelegtem Raum sitzen sie auf Stühlen im Kreis und wollen ganz viel darüber erfahren, wie das so ist mit dem Cannabis: Macht das richtig süchtig? Kriege ich das überhaupt mit, wenn mein Kind es konsumiert? Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich feststelle, dass es kifft? Suchtberater Norman Raulf kennt die vielen Ängste der Eltern und möchte Licht in den ihnen unbekannten Drogen-Dschungel bringen und vorab die gängigen Begriffe erläutern. „Hanf ist die Pflanze, die den Rauschwirkstoff THC produziert. Man kann die getrockneten Blätter konsumieren, das ist dann das sogenannte Marihuana oder das gepresste Harz der Pflanze, das ist dann Haschisch. Meistens rauchen die Jugendlichen das Cannabis gemischt mit Tabak in einem Joint, das ist eine übergroße selbstgedrehte Zigarette.“ Die anwesenden Eltern hören aufmerksam zu, schreiben sich manche Details auf, fragen nach. „Wie riecht das überhaupt?“, fragt eine Mutter. Norman Raulf versucht, den Geruch zu beschreiben. „Es riecht ein wenig süßlich, schwer zu erklären, aber sie werden auf jeden Fall einen Ihnen unbekannten Geruch wahrnehmen.“ Ein Elternpaar macht aus seiner Verzweiflung keinen Hehl: Ihr Sohn ist mit Cannabis erwischt worden, die Anzeige läuft, was erwartet sie nun? Eine kleine Rechtskunde-Einheit gibt Aufschluss: Der Besitz und der Handel von Cannabis ist immer strafbar, es folgt daher auch immer eine Anzeige. Ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem davon, ob jemand zum ersten Mal auffällig wird. Was allerdings nicht strafbar ist, ist der Konsum. „Das bedeutet, dass das Kind nicht belangt wird, wenn es nachweislich einen Joint geraucht hat, aber bei ihm kein Cannabis gefunden wird“, erklärt der Fachmann. Eine sehr sinnvolle Rechtsprechung, findet Raulf. „Das wurde so festgelegt, damit sich niemand nach Drogenkonsum scheut, einen Notarzt zu rufen, wenn es ihm schlecht geht, aus Angst vor späteren Sanktionen.“ Der Suchtberater betreut nicht nur Eltern, sondern arbeitet vor allem mit jungen Erstkonsumenten, denen etwa als gerichtliche Auflage eine Schulung auferlegt wurde. „Bei vielen ist es reine Neugierde gewesen, sie probieren aus, sie wollen dazugehören. Manche konsumieren, weil es sie entspannt, die Motive sind verschieden.“ Ganz wichtig aber sei, eines festzuhalten: Cannabis sei keine Einstiegsdroge. Die Sorge, dass das Kind nun unausweichlich in schwerer Heroinsucht enden wird, sieht der Berater als unbegründet an. „Wenn Ihr Kind konsumiert, bleiben Sie mit ihm im Kontakt. Zeigen Sie ihm, dass Sie von seinem Konsum wissen. Stellen Sie Regeln auf. Solange Sie da sind und nicht gleichgültig werden, können Sie davon ausgehen, dass die Cannabisphase irgendwann von alleine wieder vorbei ist.“ Mehr Infos unter:
diakonie-kreis-mettmann.de