Justiz in Erkrath Weitere Vorwürfe gegen Fahrraddieb

ERKRATH/WUPPERTAL · Fahrraddieb aus Erkrath geht wegen einer Woche Haft in die Berufung. Er sitzt wegen anderer Vergehen.

 Das Schloss wurde von den Dieben aufgeflext.

Das Schloss wurde von den Dieben aufgeflext.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

(magu) Die angeklagte Straftat war recht übersichtlich: Im Juni 2020 machten sich zwei Männer im Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses am Stadtweiher mit der Flex an zwei Schlössern zu schaffen und radelten kurz darauf mit dem Diebesgut davon. Geradewegs in die Arme der Polizeibeamten, die aufmerksame Zeugen gerufen hatten.

Einer der Diebe sitzt deshalb nun schon zum zweiten Mal auf der Anklagebank. Das Amtsgericht hatte den Polen zu acht Monaten und einer Woche Haft verurteilt. Dagegen war der 34-Jährige in Berufung gegangen. Bei der erhofften Strafmilderung ging es keineswegs darum, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Stattdessen stand die eine Woche zur Debatte, die an die acht Monate angehängt worden war, weil der Fahrraddieb eine zuvor gegen ihn verhängte Geldstrafe von 300 Euro nicht hatte bezahlen können. Für so etwas gibt es dann Ersatzhaft, jene sieben Tage. Die wurden nun vom Berufungsrichter kassiert, weil die 300 Euro mittlerweile bezahlt sind.

Am Ende bleiben also acht Monate Haft – und das, was sich seit dieser Verurteilung noch an Strafen ergeben hat. Da wäre zum einen eine Geldstrafe wegen der Beschaffung gefälschter Ausweise, die nicht bezahlt werden kann und gerade als Ersatzhaft abgesessen wird. Dafür musste formal die Untersuchungshaft unterbrochen werden, die wegen erneuter Straftaten angeordnet worden war. Worum es dabei geht? Dazu schwieg der Angeklagte.

Über die Diebestour in Erkrath weiß man: Eine Bekannte des damaligen Mittäters soll in dem Haus am Stadtweiher gewohnt haben. Der Fahrradkeller war frei zugänglich, die Diebe hatten es auf zwei „normale“ Fahrräder abgesehen. Dann ging alles ganz schnell: Schloss mit der Flex knacken, aufs Rad steigen und die Flucht ergreifen. Die Diebe kamen damals übrigens selbst per Rad – die eigenen Zweiräder hatten sie vor dem Haus stehenlassen, um sie später abzuholen. Weit sind sie nicht gekommen, die Streifenbeamten konnten das Diebesgut in Empfang nehmen und den Besitzern zurückgeben.

Einer der Bestohlenen hatte übrigens acht Monate später einen erneuten Fahrrad-Klau gemeldet. Diesmal seien sein E-Bike und das seiner Frau aus dem Fahrradkeller gestohlen worden, jeweils abgesichert mit teuren Schlössern. Die Versicherung regulierte den Schaden, mittlerweile gibt es zwei neue Räder. Eines steht im verschlossenen Keller eines Nachbarn, das andere auf dem Balkon.