Justiz in Erkrath Angeklagter fühlte sich kontrolliert
Erkrath/Wuppertal · Das erste Urteil hat der Bundesgerichtshof kassiert. Zur Eröffnung der Revision ließ der in Erkrath lebende Mann seine Sicht der Vorfälle verlesen.
Der Prozess begann mit einem Paukenschlag: Hat das Opfer die Vergewaltigungsvorwürfe erfunden, um sich im Sorgerechtstreit um den Sohn einen Vorteil zu verschaffen? Bereits im Februar 2020 war ein in Erkrath lebender Tunesier zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, der mittlerweile 28-Jährige soll seine 17 Jahre ältere, deutsche Ex-Frau während des Zusammenlebens mehrfach sexuell genötigt und vergewaltigt haben.
Schon bei der ersten Verhandlung vor dem Landgericht hatte der Angeklagte die Taten vehement bestritten. Nachdem der Antrag auf Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich war und der Prozess nun neu aufgerollt werden muss, ließ der Tunesier seine neue Anwältin Andrea Groß-Bölting eine Erklärung verlesen, die es in sich hatte.
Demnach sei es die Ex-Frau gewesen, die den erheblich jüngeren Mann in der Beziehung habe kontrollieren wollen. Kennengelernt habe man sich auf einem Facebook-Portal. Dann habe die Frau den damals in Tunesien lebenden Angeklagten gedrängt, auf ihre Kosten eine Ferienwohnung und ein Auto zu mieten. Angereist sei sie in Vollverschleierung. Ihr Mandant habe nur so viele Freiheiten gehabt, wie seine spätere Ehefrau ihm eingeräumt habe. Aus Sicht der Anwältin sei es so gewesen, dass „die biologische Uhr“ der Frau getickt und sie es darauf angelegt habe, vom Angeklagten schwanger zu werden. Das sei dann auch wenige Monate später so gekommen und auch dann soll es die mittlerweile 45-Jährige gewesen sein, die den Tunesier zur Übersiedlung nach Deutschland gedrängt und sämtliche Formalitäten in der deutschen Botschaft geregelt habe.
In Deutschland soll sie den Mann davon abgehalten haben, die Wohnung zu verlassen. „Sie hatte die Führung in meinem Leben übernommen“, ließ der Angeklagte mitteilen. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes habe sich die Beziehung verändert, seine Ex-Frau habe ihn von dem Kind fernhalten wollen. Als er nach Tunesien geflogen sei, habe sie ihn dennoch vorzeitig zurückgerufen und das Flugticket bezahlt. Mehrfach sei man zusammen umgezogen - auch in der Zeit, in der die von der Anklage vorgeworfenen sexuellen Übergriffe stattgefunden haben sollen. Die Ex-Frau habe alle Handlungsoptionen gehabt, um sich vom Angeklagten zu trennen – und es dennoch nicht getan, so die Anwältin des 28-Jährigen. Im Gegenteil: Sie habe ihren Mann sogar noch davon abgehalten, eine eigene Wohnung zu beziehen, die sich dieser mit Unterstützung des Jobcenters gesucht haben soll. Stattdessen habe sie unbedingt ein zweites Kind von ihm gewollt und damit gedroht, andernfalls seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern zu lassen. Als der Angeklagte ihr den Wunsch seiner Familie mitgeteilt habe, den gemeinsamen Sohn beschneiden zu lassen, habe die Frau aus Sicht der Verteidigerin einen „manipulativen Vernichtungsfeldzug“ gestartet und schließlich mit den erhobenen Vergewaltigungsvorwürfen „die letzte Eskalationsstufe gezündet“, um ihn von dem gemeinsamen Kind fernzuhalten.
Aus Sicht der Verteidigung handelt es sich bei den vom vermeintlichen Opfer erhobenen Anschuldigungen um eine Falschbelastung. Dem wird das Gericht nun jenseits der Anklagevorwürfe inmitten einer umfangreichen Beweisaufnahme nachgehen müssen.