Erkrath/Kreis Mettmann Impfpflicht: Gericht weist Klage ab
Erkrath/Kreis Mettmann. · Wer im Kreis Mettmann mit seinem Vierbeiner in die Hundeschule will, muss einen gültigen Impfpass vorlegen. Eine Hundetrainerin aus Erkrath hatte dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht lehnte ihre Klage nun ab.
Herumtollen in der Welpenspielgruppe? Das geht in den Hundeschulen im Kreis Mettmann nur dann, wenn „Bello“ zuvor vom Tierarzt geimpft wurde. Zwingerhusten, Staupe und Tollwut – vor diesen und anderen Krankheiten sollen die Vierbeiner geschützt werden. So zumindest sieht es das Kreisveterinäramt.
Dort zwingt man Hundetrainer und Hundepensionen im Kreisgebiet mittels Auflagen dazu, den Impfstatus der Tiere regelmäßig zu überprüfen. Im Klartext heißt das: Wer mit „Bello“ in die Hundeschule will, muss dort vor Kursbeginn von Gruppenstunden und Einzeltraining auf dem Trainingsplatz den Impfpass vorlegen. Und das nicht nur einmal, sondern immer wieder.
Welpenspielen, Erziehungskurse oder Agility – ohne Impfschutz läuft zumindest bei Gruppenkursen nichts. Und das nicht nur auf dem Hundeplatz, sondern auch beim Training in der freien Natur. Eine Hundeschule mit Sitz in Erkrath und Welpenspielplatz auf Mettmanner Stadtgebiet wollte das so nicht länger hinnehmen. Die Inhaberin hatte bereits im Herbst 2017 gegen die geltende Verordnung geklagt. Die Klage wurde nun beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf verhandelt.
Tenor der Klägerin: Es ist nicht die Aufgabe eines Hundetrainers, den Impfschutz von Hunden zu kontrollieren. Dazu muss man wissen, dass es bundesweit keine Impfpflicht für Hunde gibt. Wer über die Landesgrenze reisen will, muss seinen Vierbeiner gegen Tollwut impfen lassen. Ansonsten gibt es keinen Zwang für Hundehalter. Der wurde jedoch vom Kreisveterinäramt durch die Hintertüre von Hundeschulen ausgeübt. So zumindest sieht es der Anwalt der Klägerin, der vor Gericht sagte: „Das Amt nimmt die Hundetrainer an den Kanthaken, um auf die Hundehalter einzuwirken.“
Ohne Impfung muss der Hund dem Training fernbleiben
Die erzwungene Vorlage des Impfausweises sei für Hundehalter gleichzusetzen mit der Verpflichtung, ihren Hund impfen zu lassen. Oder eben zum Nachteil von Hund und Halter der Hundeschule fernzubleiben. Hinzu komme noch der enorme Kontrollaufwand, den Hundetrainer zu betreiben hätten. Wann muss Bello wieder gegen Tollwut geimpft werden? Muss die Staupe-Impfung aufgefrischt werden?
„Da kann man bei 150 Hunden gleich eine zweite Buchhaltung aufmachen“, sagt Anwalt Eugene Beaucamp, der die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht vertrat. Werde der Impfschutz nicht lückenlos nachgewiesen, müsse ein Kurs abgebrochen und die bereits bezahlte Kursgebühr von der Hundeschule zurückerstattet werden – aus Sicht des Anwalts ein „Bürokratie-Monster“.
Könne das alles nicht sichergestellt werden, drohe der Entzug der Erlaubnis zum Betreiben einer Hundeschule. Ein Damoklesschwert, das stetig über jedem Hundetrainer schwebe. Irritiert war Anwalt Beaucamp auch, weil das Veterinäramt im Kreis Mettmann mit der Impfauflage für Hundeschulen offenbar einen Sonderweg zu gehen scheint. Düsseldorf, Köln oder Leverkusen – nirgendwo müsse von Hundehaltern ein Impfausweis vorgelegt werden, um eine Hundeschule besuchen zu können.
Die Klägerin sah darin einen Wettbewerbsnachteil: Man brauche nur ein paar Kilometer mit dem Auto zu fahren, um jenseits des Kreisgebietes und ohne Impfung des Vierbeiners an Welpenspielgruppen oder Erziehungskursen teilnehmen zu können.
Hinzu komme noch, dass etliche Verwaltungsgerichte bereits entschieden hätten, Auflagen zur Zwangsimpfung nicht mehr zulassen zu wollen. „Ein Hundetrainer kann einem Hundehalter nicht eine Impfpflicht auferlegen, die es prinzipiell gar nicht gibt“, stellt Anwalt Eugene Beaucamp klar.
Das Verwaltungsgericht beurteilte die Sachlage anders und wies die Klage der Hundetrainerin ab. Hundehalter müssen also vor dem Besuch von Gruppenkursen in einer Hundeschule auch weiterhin den Impfpass ihres Vierbeiners vorlegen, ob es ihnen nun gefällt oder auch nicht.