Ist die Entscheidung der Behörde richtig? - Pro
Das Straßenverkehrsamt hat eine unpopuläre, aber korrekte Entscheidung getroffen. Einfach wegschauen? Das geht nicht.
09.08.2013
, 18:54 Uhr
Gleiches Recht für alle — das ist eines der wichtigsten Prinzipien unserer Rechtsprechung. Das Straßenverkehrsamt hat daher eine unpopuläre, aber richtige und gerechte Entscheidung getroffen.
Ausnahmen sieht der Gesetzgeber an dieser Stelle nun einmal nicht vor. Nun sagen einige: Die Behörde hätte doch einfach wegschauen können. Nein. Sie darf es nicht. Und sie sollte es auch nicht. Stellen Sie sich vor, dass wirklich mal ein Unfall passiert.
Das kann schnell passieren — selbst bei geringer Geschwindigkeit. Dann wäre das Geschrei groß. Und der Mitschuldige stünde schnell fest: „Die blinden Beamten“.