NRW Erkrather wird erneut wegen Vergewaltigung verurteilt

Erkrath/Mettmann · Richter schicken 28-jährigen Erkrather für fünf Jahre und zehn Monate in Haft.

Nach der erfolgreichen Revision musste einem Erkrather erneut der Prozess gemacht werden. Erneut wurde er verurteilt.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Aus Sicht der Verteidigung war die Sache klar: Der mittlerweile 28-jährige Erkrather, der seine Frau über Jahre hinweg vergewaltigt haben soll, wurde zum Opfer einer falschen Verdächtigung. Keine der Taten habe so stattgefunden – sie seien von der mittlerweile geschiedenen Ehefrau erfunden worden, um den Sorgerechtsstreit für sich entscheiden zu können. Die Frau habe gefürchtet, dass der Kindsvater den gemeinsamen Sohn nach Tunesien „entführen“ könnte und ihn der Straftaten beschuldigt, um die angeblich drohende Kindesentziehung zu verhindern. Die Kammer wertete die Geschehnisse nun anders und verkündete das Urteil: Der Angeklagte muss für fünf Jahre und zehn Monate in Haft.

In einem vorherigen Prozess war er bereits zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Am Rande dieser Hauptverhandlung war von den damaligen Anwälten des Angeklagten zu hören: „Wir verteidigen einen Unschuldigen.“ Die Revision am Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Urteil war erfolgreich, die Sache wurde nun über beinahe 20 Verhandlungstage hinweg neu aufgerollt.

Und so hörte man abermals, wie die Beziehung zu der 15 Jahre älteren, deutschen Ehefrau zustande gekommen war. Kennengelernt hatte man sich über Facebook und lange soll es nicht gedauert haben, bis die Frau ihrem damals noch in Tunesien lebenden, zukünftigem Ehemann auftrug, dort ein Hotel und einen Mietwagen zu besorgen.

Als der später nach Deutschland einreiste, soll sie die Formalitäten auf dem Ausländeramt für ihn geregelt haben. Sie ging arbeiten, er blieb zuhause. Man sprach englisch miteinander und noch vor der Geburt des gemeinsamen Sohnes soll er sie erstmals vergewaltigt haben. Später dann noch weitere Male über zwei Jahre hinweg, jenseits dessen soll es keinen Sex mehr gegeben haben.

Wohl aber den Wunsch der Frau nach einem zweiten Kind – auf Nachfrage des Gerichts hatte die 40-Jährige erklärt, dass sie ihren Mann nur noch als „Samenspender“ gesehen haben will. Angezeigt hatte sie ihn nicht nur wegen der Vergewaltigungen, sondern auch wegen sexuellem Missbrauch des Sohnes und wegen islamistischem Terrorismus. Die Ermittlungen verliefen im Sande, am Ende blieb der Vergewaltigungsvorwurf.

Und ein Tagebuch, in dem das Opfer die vermeintlichen Übergriffe notiert haben will. Vom „Tyrannen“ ist darin die Rede – gemeint ist der Angeklagte, mit dem die Frau dennoch weiter in der gemeinsamen Wohnung lebte. Seinem Vater soll sie gesagt haben, dass sie die Vorwürfe zurücknehmen würde, wenn er auf das Sorgerecht für den Sohn verzichten würde.

Das Problem bei Sexualdelikten: Finden sie im ehelichen Schlafzimmer statt, gibt es meist keine Zeugen. Und es genügt, irgendwann mal „nein“ gesagt zu haben. So schützt die Justiz die Frauen vor gewalttätigen Übergriffen – und das ist auch gut so. Dass aber eine Frau über Jahre hinweg und ohne Trennungsabsichten mit einem sie vergewaltigenden Ehemann gelebt haben will, wirft zumindest Fragen auf.