NRW Sechseinhalb Jahre Haft für Drogenanbau

Tönisvorst · Im Prozess um Cannabisplantagen in Tönisvorst, Schwalmtal, Viersen und Mönchengladbach ist nach einem Willicher nun auch ein Gladbacher verurteilt worden.

Im Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach wurde am Donnerstag ein Urteil gesprochen.

Foto: dpa/Marius Becker

Ein 55-jähriger Mönchengladbacher ist am Donnerstag wegen insgesamt sechs Cannabisplantagen in Viersen, Tönisvorst, Schwalmtal und Mönchengladbach zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem sollen 246.000 Euro Wertersatz eingezogen werden, davon 170.000 Euro gesamtschuldnerisch mit einem Mitangeklagten.

Ursprünglich angeklagt in dem Verfahren um gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge war auch ein 58-Jähriger aus Willich. Dieser war bereits Anfang August zu sieben Jahre Haft verurteilt worden. Die Männer sollen zwischen Juli 2019 und November 2020 circa 50 Kilogramm Marihuana angebaut und mit dem Verkauf rund 170.000 Euro erwirtschaftet haben.

Die beiden Männer hatten vor Gericht erklärt, dass der Gladbacher unter mehreren Aliasnamen für die Anmietung von Räumlichkeiten für die Plantagen, der Angeklagte aus Willich für die Pflege und Ernte der Pflanzen verantwortlich gewesen sei. Dies bezeichnete der Vorsitzende Richter Helmut Hinz am Donnerstag als Aussage aus „einem falschen Ehrgefühl“ heraus, die mehrfach widerlegt worden sei.

Sechs Cannabis-Plantagen für
je 1000 Euro überlassen?

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann nicht nur für die Anmietung sowie wenige Hilfsarbeiten in den Plantagen verantwortlich gewesen sei. Zum einen sei der nun Verurteilte aus Mönchengladbach über seinen legalen Beruf finanziell so abgesichert gewesen, dass er nicht auf „Hilfstätigkeiten“ für den zweiten Angeklagten angewiesen gewesen wäre, so die Kammer in der Urteilsbegründung. „Wir glauben es schlichtweg nicht, dass er sich auf ein solches Risiko einlässt und für die sechs Plantagen nur jeweils 1000 Euro erhalten haben will“, so der Vorsitzende Richter.

So sei auch seine teilgeständige Einlassung falsch, er sei nur zwei- bis dreimal bei der Einrichtung der Plantage in Viersen vor Ort gewesen. Laut Aussagen der Nachbarn sei er deutlich häufiger dort gewesen, habe Tonnen und Säcke bewegt, was zu ihrer Annahme passe, dass dieses Haus auch zum Trocknen der Ernten von den anderen Standorten genutzt worden sei. Auch fünf auf ihn angemeldete Autos seien häufig gesehen worden. Neben seiner DNA, die an Stellen gefunden worden sei, die für eine häufigere Tätigkeit sprechen, seien auch zwei Zettel gefunden worden: in einer Plantage einer mit klaren Handlungsanleitungen und unter Nutzung seines Vornamens, ein zweiter in seinem Portemonnaie mit Dünge-Instruktionen.

Mit ihrem Urteil lag die Kammer knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre und neun Monate gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.