Mehr Geld für Kommunalpolitiker

Rückwirkend zum 1. Januar sind die Entschädigungen für Ratsmitglieder angehoben worden. Auch die Erkrather Volksvertreter gehen mit mehr Geld nach Hause.

Erkrath. Die Ratsmitglieder, Fraktionsvorsitzenden, deren Stellvertreter sowie Sachkundige Bürger und die stellvertretenden Bürgermeister bekommen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres mehr Geld. Allerdings haben sich die kommunalen Vertreter die erhöhte Aufwandsentschädigung nicht selbst genehmigt, sondern sie beruht auf einer Verordnung des Innenministeriums NRW und gilt deshalb für alle kommunalen Vertretungen und Ausschüsse.

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Wer künftig wie viel Geld bekommt, das hat die Stadt Erkrath jetzt im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht. Die Ratsmitglieder erhalten nun eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages von 191,20 Euro (bisher 170,70 Euro) und eines Sitzungsgeldes von je 19,60 Euro (zuvor 17,50 Euro) für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Für Fraktionssitzungen werden jedoch höchstens 20 Sitzungsgelder im Jahr gezahlt.

Ebenso wird ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Arbeitskreis-, Beirats- und Unterausschusssitzungen, sofern diese durch Ratsbeschluss gebildet und besetzt werden, sowie dem Integrations-, Jugend- und Seniorenrat gezahlt. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 580,40 Euro (bisher 518,20 Euro) monatlich bei einer Fraktionsgröße bis zu zehn Mitgliedern und sonst 870,60 Euro. Ein stellvertretender Vorsitzender erhält bei Fraktionen mit mindestens zehn Mitgliedern eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 290,20 Euro monatlich.

Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 870,60 Euro (bisher 777,30 Euro) monatlich, der zweite Stellvertreter des Bürgermeisters erhält 435,30 Euro (bisher 388,65 Euro) monatlich. Die sachkundigen Bürger sowie Einwohner (Ausschussmitglieder) bekommen ein Sitzungsgeld von 25,30 Euro (bisher 22,60 Euro) pro Sitzung. Fraktionssitzungen sind übrigens entsprechend § 45 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitskreise).

Wie viel Geld am Ende beispielsweise bei den Fraktionsvorsitzenden von CDU (15 Mitglieder) und SPD (10 Mitglieder) ankommt, lässt sich leicht ausrechnen. Wolfgang Jöbges bekommt neben der Aufwandsentschädigung als Fraktionsvorsitzender von 870,60 Euro die Pauschale von 191,20 Euro. Macht im Monat 1061,80 Euro. Noch nicht eingerechnet sind die Gelder für die Fraktionssitzungen. Hinzu kommen im Jahr 2016 noch rund 370 Euro an Sitzungsgeldern. Denn Jöbges ist nicht nur im Rat, sondern in vier weiteren Ausschüssen ordentliches Mitglied.

Detlef Ehlert (SPD) bekommt monatlich weniger, nämlich 771,60 Euro, da die SPD-Fraktion nur noch zehn Mitglieder zählt. Da Ehlert jedoch in mehr Ausschüssen als Mitglied vertreten ist und dazu noch im sitzungsstärksten Planungsausschuss, kommt er auf rund 680 Euro an zusätzlichen Sitzungsgeldern im Jahr.