Der 38-jährige Erkrather muss sich nun wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten. Die Taten sollen vom Dezember 2019 bis Juli 2020 stattgefunden haben, der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.
Aussage unter Ausschluss
der Öffentlichkeit
Dem Kind konnte daher eine Vernehmung nicht erspart werden. Sie fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Mutter hatte bereits als Zeugin ausgesagt und davon berichtet, dass es zu etlichen Übergriffen ihres Ex-Partners auf das Kind gekommen sein soll. Unter anderem auf der Couch und in der Badewanne soll der Vater seine Tochter zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Nachdem ihre Tochter davon erzählt hatte, habe sie auf deren Handy einen Suchverlauf entdeckt, der auf den Missbrauch hindeuten könnte.
Die Familie sei „aus allen Wolken gefallen“ – auch ihr eigener Vater habe ein gutes Verhältnis zum Kindsvater gehabt und sei entsetzt gewesen. Der Vater wurde am mittlerweile dritten Verhandlungstag als Zeuge vernommen und berichtete von einem harmonischen Miteinander mit dem Angeklagten.
Zweimal die Woche habe er seine Enkeltochter abgeholt, immer dann, wenn seine Tochter berufliche Verpflichtungen gehabt habe. Deren Lebensgefährte soll das Kind in deren Wohnung beaufsichtigt und dem nach dem Klingeln draußen vor dem Mehrfamilienhaus wartenden Opa heruntergeschickt haben.
Dass er manchmal minutenlang habe warten müssen, sei nichts Ungewöhnliches gewesen. Später hatte sich herausgestellt, dass einer der sexuellen Übergriffe durch das Klingeln des Großvaters unterbrochen worden sein soll. Im Zeugenstand gehört wurde auch die Mitarbeiterin einer Kinderschutzambulanz, der sich die mittlerweile Sechsjährige nach den angeklagten Taten anvertraut haben soll.
Vor der Urteilsverkündung, die in der kommenden Woche stattfinden soll, soll noch die psychiatrische Gutachterin gehört werden.