Altes Fachwerkhaus muss weichen
Ein Investor plant an der Kölner Straße ein Mehrfamilienhaus. Mit einem Bebauungsplan kann die Stadt nun jedoch Einfluss nehmen.
Haan. Mit Bauchschmerzen stimmte der Stadtentwicklungsausschuss jetzt dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, für das Grundstück an der Kölner Straße 74 einen Bebauungsplan aufzustellen. Das bedeutet wohl das Ende für ein Fachwerkhaus, das auf dieser Fläche steht: Ein Investor plant, das Fachwerkhaus abzureißen und stattdessen dort ein Mehrparteiengebäude zu bauen. „Erneut soll ein altes Fachwerkhaus in Haan abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt werden“, äußert mit Bedauern WLH-Fraktionschefin Meike Lukat.
Peter Sangermann, Planungsamt der Stadt
Und auch Peter Sangermann vom städtischen Planungsamt sagt: „Aus stadtgestalterischer Sicht wäre der Erhalt des Fachwerkhauses natürlich auch von Seiten der Stadtplanung wünschenswert.“ Das Fachwerkhaus repräsentiere den baulichen Bestand, der sich mit den Ortslagen „Schmitte“ und „Alt Thienhausen“ bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs fast unverändert beiderseits des Thienhauser Bachtals erstreckte. Es ist also ein Gruß aus der Haaner Vergangenheit.
Dennoch stimmte der Stadtentwicklungsausschuss der Aufstellung eines Bebauungsplans jetzt einstimmig zu. Warum? Die Antwort: Das Bauvorhaben lässt sich nicht verhindern. „Das Gebäude steht weder unter Denkmalschutz, noch liegt es im Gebiet der Erhaltungssatzung. Ein öffentlicher Grund, den Abriss zu verhindern, besteht somit nicht“, erläutert Sangermann. Mit einem Bebauungsplan aber haben Verwaltung und Politik wenigstens noch die Möglichkeit, auf das Einfluss zu nehmen, was dort stattdessen entstehen soll, sagt Ausschuss-Vorsitzender Jens Lemke.
Denn die Pläne des Investoren harmonieren nicht mit der vorhandenen Umgebung. So vermittle die straßenseitige Fassade den Eindruck einer Fünfgeschossigkeit, die Dachform sei mit einer Kombination aus Flach- und Pultdächern uneinheitlich. Und weil die Stadtverwaltung befürchtet, dass aus diesem Projekt eine „negative Vorbildwirkung“ für weitere Bauvorhaben erwächst, will sie über einen Bebauungsplan Vorgaben erarbeiten.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke an der westlichen Kölner Straße zwischen der Einmündung der Straße „Alte Ley“ und der Bahntrasse mit Ausnahme des Grundstücks Kölner Straße 76. Dieses Haus aus den 1960er Jahren stelle gestalterisch einen Solitär dar und werde daher ausgenommen. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung nun in die Lage versetzt, das Vorhaben für die Dauer eines Jahres zurückzustellen und innerhalb dieses Zeitraums den Bebauungsplan zügig zu erarbeiten.