Wohin mit den „Steinkulle“-Schülern Bachstraße ist kein Ausweichquartier

Haan · In einer umfangreichen Auflistung hat das städtische Gebäudemanagement jetzt auf Anfrage der WLH hin aufgelistet, warum seiner Meinung nach der Standort als Ausweichquartier für die Grundschule Steinkulle ungeeignet ist.

Der Standort Bachstraße wurde laut Stadt 2021 zur Unterbringung der Grundschule geprüft. Die Entscheidung wurde für das Souterrain der Kita getroffen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Suche nach einem Ausweich-Standort für die Schüler der Grundschule Steinkulle bleibt offenbar weiterhin schwierig. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine WLH-Anfrage hin hervor, die für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 8. April veröffentlicht worden ist. Die WLH hatte die Stadt vor dem Hintergrund der umstrittenen Erwägungen, Schulcontainer auf dem Sport-Aschenplatz an der Hochdahler Straße aufzustellen, gebeten, „dass das Fachamt seine aktuellen Prüfschritte für das Areal Bachstraße als Auslagerungsstandort im Rahmen des Neubaus der GGS Steinkulle, ausführlich darstellt“. In dieser Präsentation sollten die vom Fachamt gesehenen Problematiken dargestellt und Lösungsansätze für das jeweilige Problem aufgezeigt werden. „Ich bin mir sicher, dass wir an dieser Örtlichkeit Bachstraße eine kreative Lösung finden werden, die für alle Schüler*innen, die Lehrenden und den Vereinssport in Haan die beste Lösung darstell“, hatte WLH-Fraktionsvorsitzende Meike Lukat in Aussicht gestellt: Diese Sicherheit habe sie, „da ich in einem Zeitraum von 20 Jahren x-mal zum Gebäude und Areal lesen und hören musste, was dort angeblich alles nicht mehr möglich ist und dann doch möglich wurde für die Beschulung, als Kitagebäude und sogar für die Unterbringung von Geflüchteten“. Die städtische Antwort zur Bachstraße klingt allerdings gleich in mehreren Punkten alles andere als optimistisch:

Turnhalle

Die Halle, die zurzeit als Notunterkunft hergerichtet ist, wurde in der Untersuchung durch das städtische Gebäudemanagement ebenfalls berücksichtigt. Nach der Prüfung der derzeitigen Platzkapazitäten in den städtischen Unterkünften beschreibt die Stadt folgende Situation: Insgesamt gibt es nur noch 58 freie Unterbringungs-Plätze, teilweise nur noch in Mehrbettzimmern, in denen ein Bett noch frei ist. Angesichts der Ungewissheit im Hinblick auf die Entwicklung in der Ukraine oder dem Sudan sowie dem Umstand, dass zurzeit wieder mit vermehrten Zuweisungen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zu rechnen sei, könne die Bachstraße als Notunterkunft aus Sicht des Fachamtes nicht aufgegeben werden.

Volkshochschule

Das ehemalige VHS-Gebäude ist der Stadt zufolge „aktuell nicht nutzbar“. Die ehemalige Flüchtlingsunterkunft wird seit 2018 nicht mehr genutzt und sollte erstmals im Jahr 2020 abgerissen werden. Seit 2022 wird das Gebäude der Stadt zufolge nicht mehr beheizt. Die Stadt beschreibt den weiteren Zustand so: „Im Gebäude sind durch Rohrbrüche und Frostschäden Wasserschäden entstanden. Gleichzeitig ist das Dach sanierungsbedürftig. Die Bodenbeläge auf den Holzbalkendecken mit Altbelägen bestehen aus Laminat.“ Das weise ebenfalls Schäden durch Wassereintritt auf. „In der Fassade sind Holzfenster, teilweise mit Vandalismusschäden, verbaut“, heißt es weiter: „Die Heizungsrohre bestehen aus alten Gussrohren, gegebenenfalls Bleiverrohrung und sind in Teilen durch Kälteschäden nicht weiter nutzbar. Hierfür ist eine Neuinstallation der Heizungsrohre notwendig. Die Überprüfung der drucklosen Wasserleitungen wurde bisher nicht vorgenommen.“ Weiter heißt es: „Im Gebäude sind keine WC-Anlagen vorhanden.“ Die außen liegenden, zurückgebauten WC-Anlagen werden demnach von der Kita als Abstellräume genutzt. Des Weiteren werde der Eingangsbereich im Erdgeschoss ebenfalls als Abstellfläche für die Außenspielgeräte der Kita genutzt. Im Gebäude gebe es auch keine Elektroanlage.

Brandschutz

Der Brandschutz für das Gebäude wurde der Stadt zufolge bisher nicht in vollem Umfang überprüft und könne weitere Brandschutzmaßnahmen auslösen. „Als Fazit wurde vom Gebäudemanagement festgestellt, dass das Gebäude ohne umfängliche Sanierung nicht nutzbar ist“, heißt es abschließend. Die dürfte allerdings mindestens 1,75 Millionen Euro kosten.

Das städtische Gebäudemanagement stellt am Ende deutlich dar, „dass eine Bestandsertüchtigung für den Zeitraum einer Interimslösung voraussichtlich unwirtschaftlich ist. Die Interimscontainer sind allein auf der Fläche des Bestandsgebäudes nicht abbildbar“.

Um die Container auf der Liegenschaft komplett abbilden zu können, müsse ein Eingriff in die bewaldeten Flächen vorgenommen werden, „was eine umfangreiche Rodung erforderlich machen würde“.