BUND kündigt Musterprozessgegen Technologiepark an
Der Landesverband will eine Klage anstrengen, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Artenschutzausgleich nicht von der Stadt nachgewiesen wird.
Politik und Verwaltung verknüpfen mit dem zweiten Bauabschnitt des Technologieparks Haan große Erwartungen. Millionen sind in den Grunderwerb und die Erschließung investiert worden. Dort sollen sich Vorzeige-Unternehmen ansiedeln und der klammen Gartenstadt sprudelnde Gewerbesteuern und damit auch wieder Handlungsspielraum bescheren. Vor einem Jahr lagen die Bebauungspläne öffentlich aus. Nach der Sommerpause soll der Rat voraussichtlich am 8. September den Satzungsbeschluss fassen. Das bestätigt Baudezernent Engin Alparslan: „Dann gibt es Baurecht.“
Das ist eine ganz entscheidende Voraussetzung für ansiedlungswillige Unternehmen. Dann könnte freilich auch gegen das wichtigste Haaner Gewerbeprojekt seit Jahrzehnte geklagt werden. Der NRW-Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) wird eine Musterklage anstrengen, kündigt Sven Kübler, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Natur und Umwelt (AGNU) Haan an — wenn der gesetzlich vorgeschriebene Artenschutzausgleich nicht erfolgreich erbracht werde. Was darunter zu verstehen ist, darüber gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen. Auf den Äckern (150 000 Quadratmeter) zwischen Millrather Straße, Kriekhausen und Niederbergischer Allee brüten Kiebitze. Sie gehören zu den streng geschützten Vogelarten.
Aus Sicht des Kreises hat die Stadt Haan mit ihrer Planung nicht gegen den Artenschutz verstoßen, erläutert Georg Görtz, Leiter des Planungsamtes beim Kreis Mettmann. Dort ist auch die Untere Landschaftsbehörde angesiedelt. „Die Stadt Haan hat ausreichend Ausgleichsflächen für den Kiebitz nach Art und Größe zur Verfügung gestellt“, erläutert Görtz: „Diese Flächen können auch in einem größeren Umkreis liegen. Brutplätze müssen nicht nachgewiesen werden.“
Weitere Gründe, die gegen Planung der Stadt Haan sprechen, seien beim Kreis nicht bekannt. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde ist der Technologiepark II also planungsrechtlich in Ordnung. Naturschützer wie Sven Kübler sehen das anders: Die Planung verstoße gegen EU-Gesetze. Denn der vorgeschriebene Artschutzausgleich müsse „erfolgreich“ durchgeführt werden. Das sei aber nicht der Fall. Die Stadt Haan habe die geforderten Ausgleichsflächen nicht selber geschaffen, sondern damit die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft beauftragt. Die Ersatzlebensräume in den Bereichen Elp und Mettmann seien topographisch ungeeignet oder würden falsch bestellt. Wegen des ersten Bauabschnitts und der ungeeigneten Ausgleichsflächen sei der Kiebitz-Bestand in Haan bereits stark zurückgegangen. Das bestreitet Kreisplanungsamtsleiter Georg Görtz nicht. Ursache sei jedoch die intensive Landwirtschaft, wie der Naturschutzbund 2013 festgestellt habe.