Hilden 3200 EU-Bürger dürfen in Hilden mit abstimmen

Hilden · Bürger aus anderen EU-Ländern sind bei der Europawahl am 26. Mai hier wahlberechtigt.

Am 26. Mai wird in Deutschland ein neues EU-Parlament gewählt. Foto: Haid/dpa

Foto: dpa/Rolf Haid

. Ende Mai findet in der Europäischen Union die neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 26. Mai. Wer in einem anderen EU-Land gemeldet ist, aber seit mindesten drei Monaten in Deutschland lebt, kann sowohl in seinem Heimatland als auch am aktuellen Wohnsitz wählen.

Voraussetzungen sind das Mindestalter von 18 Jahren und ein Eintrag im Wählerverzeichnis bis zum 5. Mai. In Hilden betrifft das 3 208 Menschen. Die meisten kommen aus Italien (707), Polen (607) und Portugal (392).

In der Vergangenheit haben 158 von ihnen die Option, vor Ort zu wählen, genutzt. Sie stehen bereits im örtlichen Verzeichnis. „Das heißt gerade einmal vier Prozent der Hildener Unionsbürger konnten bei der letzten Europawahl 2014 vor Ort wählen“, berichtet Klaus Helmer, Leiter des städtischen Wahlamtes.

Die restlichen 3050 Personen haben in der zweiten Aprilwoche eine Erinnerung des städtischen Wahlamtes mit allen wichtigen Informationen auf Deutsch und Englisch erhalten. „Einige Unionsbürger müssten extra für die Europawahl hunderte Kilometer in ihr Herkunftsland fahren“, erklärt Bürgermeisterin Birgit Alkenings. „Deshalb ist es wichtig, dass wir sie über ihre Möglichkeiten informieren!“

Das Anliegen, möglichst viele Wähler zu mobilisieren, teilt auch der Integrationsrat der Stadt Hilden. „Die politische Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist ein wesentlicher Aspekt des Integrationsprozesses“, unterstreicht Vorsitzender Hamza El Halimi. „Eine vielfältige europäische Gesellschaft braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich genau dafür einsetzen.“

Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können die Unionsbürger beim Wahlamt der Stadt Hilden (im Hildener Rathaus) stellen. Das Formular und ein Merkblatt stehen unter auf der Homepage zur Verfügung. Die Unterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 5 Mai, auf dem Postweg beim Wahlamt eingegangen sein: Stadt Hilden, Am Rathaus 1, 40721 Hilden.Weitere Infos zur Wahlteilnahme gibt es in allen Amtssprachen der EU im Internet. cis