Friedhofsgebühren werden neu kalkuliert
Der Stadtrat entscheidet am 8. September.
Haan. Ab 1. Oktober werden sich zahlreiche Einzel-Gebühren für den einzigen städtischen Friedhof an der Leichlinger Straße ändern. Hintergrund: Die Stadt hatte bislang einen Friedhofsgärtner mit der Bewirtschaftung beauftragt. Dieser (für die Stadt sehr günstige) Vertrag ist ausgelaufen. Beauftragt die Stadt ein privates Unternehmen, werde das die Friedhofsgebühren „erheblich“ erhöhen, hatte die Stadtverwaltung berechnet: „Die Aufgabenerledigung mit eigenem Personal bleibt die wirtschaftlichste Variante.“ Das hat der Baubetriebshof ein Jahr lang im Testbetrieb erprobt. „Auf dieser Basis haben wir die Gebühren neu kalkuliert“, erläutert Torsten Rekindt, Leiter des Bauverwaltungsamtes.
Eine Reihe von Gebühren waren seit sechs Jahren nicht verändert worden. Neue Bestattungsformen wie anonyme oder Einzelgrabstätten oder teilanonyme Urneneinzelgrabstätten sind hinzugekommen. „Mehrere Faktoren haben gleichzeitig auf die Gebühren eingewirkt“, sagt Rekindt. Beispiel: Die Einzelgrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre steigt von 1050 Euro (seit 2009) auf 1308 Euro. Das ist eine Erhöhung um fast 25 Prozent. Die Nutzung der Trauerhalle einschließlich Musikinstrument verteuert sich von 271 auf 370 Euro (plus 36 Prozent).
Dieser Anstieg hat auch damit zu tun, dass die Trauerhalle auf dem Waldfriedhof weniger genutzt wird, die Fixkosten aber gleich bleiben. Es gibt aber auch ebenso drastische Gebührensenkungen. Das Urnenrasenfamiliengrab kostet nicht mehr 3000 Euro, sondern nur noch 946 Euro (-68 Prozent). Rekindt: „Das hat auch damit zu tun, dass die Ruhefrist von 30 auf 20 Jahre verkürzt wurde.“ Mit den Friedhofsgebühren darf die Stadt nicht dauerhaft Gewinne, aber auch keine dauerhaften Verluste machen. Gebühren müssen die tatsächlichen Kosten decken.