Gebührensatzungen werden nun überarbeitet
Änderungen bringen der Stadt 500 000 Euro Mehreinnahmen.
Haan. Nach dem Skandal um die über Jahrzehnte nicht angepassten Gebühren für Krankentransport und Rettungsdienst hat das Rechnungsprüfungsamt des Kreises alle Gebührensatzungen unter die Lupe genommen und Vorschläge gemacht, wie die Satzungen überarbeitet werden könnten. Die Fachämter haben jetzt optimierte Fassungen für die Gebührenbedarfsberechnungen vorgelegt. Unter dem Strich bringen die Änderungen mehr als 500 000 Euro an Mehreinnahmen für die Stadt. Dabei kommt es nicht durchgängig zum Anstieg der Gebühren.
Vielmehr sinken die Kirmesgebühren um 2,5 Prozent. Die Abgaben, die Bürger für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen (Sondernutzung) zahlen müssen, sinken sogar von 61 Cent pro Quadratmeter und Monat auf 40 Cent; die Jahresgebühr von 7,31 auf 4,85 Euro. Für diese Gebühr ergibt sich durch die Änderung ein Einnahmeverlust von rund 28 000 Euro gegenüber 2015. In die Gebührenberechnung fließen auch die Kosten der verschiedenen am Vorgang irgendwie beteiligten Ämter ein.
Das Rechnungsprüfungsamt hatte vorgeschlagen, hier einen von der „Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt)“ vorgeschlagenen Richtwert anzuwenden. Allerdings hat die Stadt auch die Möglichkeit, höhere Kosten der so genannten „Querschnittsämter“ anzusetzen, wenn sie tatsächlich höher ermittelt worden sind. Das gilt vornehmlich für die Satzung aus dem Bereich des Bauverwaltungsamtes. Eine zweite Stellschraube ist ein kalkulatorischer Zins; ein Ausgleich für die finanzielle Belastung durch die Aufbringung des in der öffentlichen Anlage gebundenen Kapitals. Diesen Satz auf vier Prozent zu erhöhen wäre ein Weg gewesen, ein anderer der Wert von 6,5 Prozent. Der Stadtrat entschied sich einstimmig für den höheren. Angewandt auf die einzelnen Satzungen ergeben sich folgende Mehreinnahmen: Abfallentsorgung 108 Euro, Kanalunterhaltung 314.319 Euro, Straßenreinigung 1824 Euro, Winterdienst 2917 Euro, Friedhof 11.683 Euro, Krankentransport 77.147, Rettungsdienst 79.080 Euro.