Hilden Mann fährt mehrmals ohne gültige Papiere

Hilden. · Ein 30-Jähriger wehrt sich gegen eine zusätzliche Haftstrafe. Er hat wiederholt gegen Bewährungsauflagen verstoßen.

Seit sechs Monaten sitzt er nun schon im Gefängnis und beinahe wären noch weitere sieben Monate hinzugekommen. Und das alles wegen einer Straftat, die bei Ersttätern wohl allenfalls eine Geld­strafe nach sich gezogen hätte. Der 30-Jährige allerdings hatte sich nicht nur einmal, sondern immer wieder ohne „Lappen“ ins Auto gesetzt – und er war dabei auch noch erwischt worden.

Mehrfach hatten ihn Gerichte deswegen schon verurteilt – anfangs zu besagten Geldstrafen, die er nicht hatte bezahlen können oder wollen. Wer so etwas tut, landet üblicherweise im offenen Vollzug zum Absitzen einer sogenannten Ersatzstrafe. Von dort entlassen, scheint der Angeklagte nichts Besseres zu tun gehabt zu haben, als sich wieder hinters Steuer zu setzen. Die letzte Bewährungsstrafe war gerade gegen ihn verhängt worden, als man ihn erneut aufgriff – diesmal auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle in Hilden. Dazu soll er dorthin auch noch mit einem Auto unterwegs gewesen sein, dessen Herkunft zweifelhaft gewesen sei. In der Akte war von Diebstahl die Rede – der Verteidiger des Angeklagten stellte gleich klar: „Mein Mandant hat den Wagen jedenfalls nicht gestohlen.“ Der hatte zuvor ausgesagt, das Auto von einem Bekannten geliehen zu haben. Ob der Diebstahl auf dessen Kappe geht? Das konnte vor Gericht nicht geklärt werden.

Nun also gilt der Angeklagte als Bewährungsversager und muss eine früher gegen ihn verhängte Haftstrafe absitzen. Weil die Staatsanwaltschaft eine erneute Bewährungsstrafe wegen der Fahrt zur Hildener Arbeitsstelle für zu milde gehalten hatte, drohte in der Berufungsverfahren eine Verlängerung des Aufenthaltes hinter Gittern.

Warum er sich immer wieder ohne Führerschein hinters Steuer setzt? Eine überzeugende Antwort auf die Frage der Berufungsrichterin konnte der 30-Jährige nicht liefern – er sei unter Druck und es gebe jemandem in seinem Leben, von dem er sich nicht habe lösen können. Es blieb bei kryptischen Andeutungen, die keine wirkliche Aufklärung der Zusammenhänge versprachen. Stattdessen erzählte der Angeklagte der Kammer von seinem ungeborenen Kind, das nicht ohne Vater aufwachsen solle. Und auch davon, sein Leben nun endlich in den Griff bekommen zu wollen.

Dass man ihm trotz des führerscheinlosen Fahrens dennoch eine Chance gab und an der zuvor vom Amtsgericht verhängten Bewährungsstrafe festhielt, darf getrost als glückliche Fügung verstanden werden – möglicherweise ist es die letzte für den Angeklagten.