Düsseldorf Bewährungsstrafe wegen Streit um Parkplatz

Derendorf. · Eine 61-Jährige hatte eine Frau mit der Autotür an der Hand verletzt. Nun wird sie zu Fuß gehen müssen.

Die Angeklagte berät sich mit ihrem Anwalt Gregor Leber.

Foto: wuk

Eine Autotür kann als gefährlicher Gegenstand gelten – wenn sie bei einem Parkplatzstreit als Mittel der Gewalt eingesetzt wird. Das erfuhr eine 61-jährige Autofahrerin beim Amtsgericht. In einem Hinterhof an der Münsterstraße war sie an einem Augusttag 2019 mit einer anderen Autofahrerin (54) darüber in Streit geraten, wer von beiden dort parken dürfe und wer nicht. Weil die Angeklagte dabei die Tür des anderen Autos mehrfach gewaltsam zugeschlagen, die Kontrahentin damit am Arm verletzt hatte, war sie durch Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Bewährungsstrafe plus drei Monaten Fahrverbot verurteilt worden. Ihr Protest blieb jetzt beim Amtsgericht erfolglos.

Autotür drei Mal gegen
die Hand geschlagen

Zwei Versionen gab es von den Szenen, die beide Frauen damals in jenem Hinterhof erlebt hatten. Die 61-Jährige gab an, sie habe dort nicht parken können, weil auf einem der Stellplätze die andere Frau mit ihrem Auto stand – und beide Vordertüren des Wagens weit aufgerissen waren. Ihre Bitte, die Fahrertür doch zuzumachen, habe die andere ignoriert, also sei die 61-Jährige ausgestiegen, habe zwei Mal die fremde Fahrertür „ohne Druck angelehnt“ – und dann erst auf den Nebenparkplatz fahren können. Doch bei der anderen Autofahrerin klang das ganz anders: Sie habe gerade in ihren Wagen einsteigen wollen, als die Angeklagte im Cabrio plötzlich Anspruch auf genau diesen Parkplatz erhoben habe – „laut und unheimlich aggressiv“. Im Disput habe die 61-Jährige dann „drei Mal meine Fahrertür mit voller Wucht gegen meine Hand geschlagen, so dass ich vier Tage arbeitsunfähig war“.

Dabei sei auf diesem Innenhof genug freier Parklatz gewesen. Und das konnte die verletzte Zeugin auch noch mit einem Foto beweisen. Darauf waren das Cabrio der Angeklagten und ihr eigener Wagen zu sehen – und dazwischen klaffte eine meterbreite Lücke. Damit war die Version der 61-jährigen Angeklagten komplett ausgehebelt – und ihrem Verteidiger blieb nichts übrig, als den Einspruch zurück zu nehmen. Die verhängte Bewährungsstrafe für die 61-Jährige ist damit rechtskräftig.