Berufung gegen „Fahrerflucht“-Urteil Handbewegung falsch verstanden? Rumänischer Fahrer vor Gericht

Haan · Nur ein Missverständnis am A46-Rastplatz? Das Amtsgericht hat ein Urteil wegen Fahrerflucht nun bestätigt.

Das Amtsgericht in Wuppertal: Dort war der Rumäne bereits wegen der Fahrerflucht verurteilt worden. Jetzt ging er in Berufung.

Foto: dpa/Caroline Seidel-Dißmann

Spiegel abgefahren und einfach abgehauen? Das wollte ein vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilter Rumäne so nicht hinnehmen. Den Unfall am Rastplatz Höfgen auf der Autobahn 46 bei Haan bestreitet er nicht. Er sei sogar noch ausgestiegen, um sich den Schaden anzuschauen. Dann habe der Lkw-Fahrer eine Handbewegung gemacht, die er so verstanden habe, als könne er wegfahren, berichtete er.

Das hatte der Mann dann auch gemacht, die Folgen wurden nun vor der Berufungskammer am Wuppertaler Landgericht schon zum zweiten Mal verhandelt. Auf der Anklagebank: der Unfallverursacher, der sich jedes Wort von einem Dolmetscher übersetzen lassen musste. Ob er überhaupt verstanden habe, was der Lkw-Fahrer, dessen Spiegel er mit seinem Auto zerkratzt hatte, von ihm wollte? So genau weiß das offenbar auch der Lastwagenfahrer nicht, er könne sich jedenfalls nicht daran erinnern, ob der Angeklagte damals überhaupt etwas gesagt habe, berichtete er.

Passiert sein soll im November 2022 dies: Der Rumäne war mit seinem Auto auf den Rastplatz gefahren, die Zufahrt sei sehr eng gewesen. Vor allem auch deshalb, weil sie der Lkw-Fahrer mit seinem Gefährt teilweise „zugestellt“ hatte. Den Lastwagen wegsetzen, das habe der Fahrer mit Verweis auf seine Ruhezeit nicht gewollt. Stattdessen hatte er mit einem weiteren Zeugen versucht, den Rumänen durch die Engstelle zu „lotsen“. Dann krachte es und der Spiegel, so steht es in der Anklageschrift, sei nicht nur zerkratzt gewesen, sondern gebrochen.

Er sei dann zum Auto des Unfallverursachers gegangen, so der Lkw-Fahrer. Der habe die Scheibe runtergekurbelt und sei ausgestiegen. Er habe dem Rumänen zu verstehen gegeben, dass er rechts ranfahren solle und er nun die Polizei rufen würde. Der Angeklagte habe sich daraufhin wortlos in sein Auto gesetzt und sei davongefahren. Er habe noch schnell das Kennzeichen des Anhängers aufschreiben können, dann sei der Unfallverursacher weg gewesen.

Vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte noch behauptet, das sei alles ein großes Missverständnis gewesen. Er habe die Handbewegung so verstanden, dass er am Unfallort nicht mehr gebraucht werde. Schon der Amtsrichter hatte ihm diese Geschichte nicht geglaubt und ihn wegen Unfallflucht zur Zahlung von 2800 Euro verurteilt. Auch der Berufungsrichter winkte ab: Für ihn sei das Urteil des Amtsgerichts nachvollziehbar und es könne gut sein, dass der Angeklagte inmitten einer erneuten Beweisaufnahme im Berufungsprozess zu Don Quichotte werde, der gegen Windmühlen kämpfen müsse. Was folgte, waren ein Geständnis und die Minderung der Geldstrafe auf 875 Euro.

(magu peco)