Hilden/Haan Verordnung wird aufgeweicht

Hilden/Haan. · Hilden und Haan müssen ihre Verfügungen nun an die des Landes anpassen.

Beim Verstoß gegen die Regelung drohen Strafen, die landesweite Rechtsverordnung spricht von Ordnungsgeldern von nicht unter 200 Euro.

Foto: "Köhlen, Stephan (teph)"/Köhlen, Stephan (teph)

Zähneknirschend haben Bürgermeisterin Bettina Warnecke für Haan und Bürgermeisterin Birgit Alkenings für Hilden die Allgemeinverfügungen zu Versammlungen im öffentlichen Raum angepasst. Nun dürfen auch bei uns bis zu zwei Personen gemeinsam auf die Straße. Ansammlungen ab drei Menschen sind aber ­verboten.

Das ursprüngliche Kontaktverbot sah in Hilden und Haan bislang vor, dass Menschen nur noch alleine unterwegs sein dürfen. Ausgenommen waren beispielsweise Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Des Weiteren gelten Ausnahmen für zwingende berufliche Gründe oder zufällige Begegnungen im Nahverkehr oder bei der Versorgung für den täglichen Bedarf.

Die Landesregierung hat zur Eindämmung des Coronavirus am Sonntag Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit verboten. Für viele Städte ist das eine deutliche Verschärfung. Jedoch nicht für Hilden und Haan, hier galten bereits striktere Regeln. Für sie bedeuten sie eine Aufweichung. Die Maßnahmen sollen mindestens zwei Wochen gelten.

„Meine Kollegen aus den Nachbarkommunen des Kreises Mettmann und ich begrüßen, dass die bereits in unseren Städten geltenden Regelungen nun aufgrund der Einigung zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern weitestgehend in ganz Deutschland in Kraft gesetzt sind. Im Interesse einer verständlichen und einheitlichen Rechtslage werden wir nun die örtlichen Allgemeinverfügungen anpassen bzw. aufheben“, erklärte Bettina Warnecke. Für Haans Bürgermeisterin sind die Landesmaßnahmen dennoch ein Rückschritt: „Unsere Verordnung war rigoroser. Ich habe die Sorge, dass die Menschen nun wieder ihre sozialen Kontakte pflegen und dass damit die Verbreitung des Coronavirus’ befeuert wird.“

Bei einem Verstoß gegen die Regelung drohen hohe Strafen, die landesweite Rechtsverordnung spricht von Ordnungsgeldern 200 bis zu 25 000 Euro, teilte die Stadt Haan weiter mit. In allen Städten sind daher Polizei und Ordnungsamt wie schon am Wochenende im Einsatz, um die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren.

Regelungen sind mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt

Schon Sonntagabend vermeldete die Stadt Hilden, das Versammlungsverbot, das Verbot von Dienstleistungen mit zwingendem Kundenkontakt und Gastronomieschließungen bereits umgesetzt zu haben. „Für die Hildenerinnen und Hildener ändert sich aber fast nichts. So gut wie alle Regelungen gelten in der Itterstadt bereits“, betont Bürgermeisterin Birgit Alkenings . „Wir haben sie in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt schon vor dem Wochenende verfügt, um die Zahl der Neuinfizierungen in Hilden so gering wie möglich zu halten.“

Die Allgemeinverfügung der Stadt Hilden ging über die Sonntag in Berlin beschlossenen Regelung hinaus. Sie wird nun jedoch aufgehoben. Die Verwaltungschefin erklärt: „Auch wenn die beschlossenen Maßnahmen zum Teil hinter unseren zurückbleiben, bin ich sehr froh, dass wir nun landes- und größtenteils auch bundesweit einheitliche Regelungen haben. Das gibt den Bürgern, aber auch den Unternehmen Handlungssicherheit!“ Außerdem bedankt sich Birgit Alkenings bei all denjenigen, die schon an diesem Wochenende Versammlungen unter freiem Himmel vermieden haben: „Nur wenn wirklich alle ihre sozialen Kontakte einschränken, können wir die Verbreitung des Virus eindämmen!“

In allen Städten sind daher weiterhin Polizei und Ordnungsamt wie schon am Wochenende im Einsatz, um die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren, so Alkenings.