Beratung der Caritas hilft Immer mehr Verschuldete in Haan

Haan · Klaus Gärtner ist Schuldnerberater für Haan bei der Caritas. 106 Klienten betreute er im vergangenen Jahr, Tendenz steigend.

Ein Schuldnerberater erklärt einer Kundin die Situation.

Ein Schuldnerberater erklärt einer Kundin die Situation.

Foto: dpa/Jochen Lübke

Das Aufgabengebiet von Klaus Gärtner ist vielschichtig und komplex. Der ausgebildete Sozialpädagoge arbeitet bei der Schuldner- und Insolvenzberatung der Caritas und ist dort für Haan zuständig. Wie überall hat auch dort die Zahl der Schuldner immens zugenommen. „Die Corona-Zeit hat viele in große Schwierigkeiten gebracht“, berichtet Gärtner. „Viele sind in die Kurzarbeit gekommen, zuvor aufgebaute Lebensmodelle haben nicht mehr funktioniert.“ Hinzu kamen weitere Unsicherheiten durch Kriege und Inflation. „Und es wird noch weitergehen“, sagt Gärtner mit Blick auf die stark gestiegenen Zinsen.

Gärtner, der im Kreis Mettmann mit zwei weiteren Kollegen für die Städte Haan, Mettmann und Heiligenhaus zuständig ist, betreute im Jahr 2023 106 Klienten in Haan. 2022 waren es noch 98 und auch damit schon weit mehr als in den vielen Jahren zuvor.
„Tendenz steigend“, berichtet Gärtner, und erzählt davon, dass er und seine Kollegen 2023 trotz großen Engagements kaum nachgekommen sei mit der Bearbeitung – denn selbstverständlich seien einem die Schicksale der Menschen nicht egal.

Dennoch, so betont der Schuldnerberater, können sich verschuldete Menschen nach wie vor unter der Telefonnummer 02104/ 79493323 oder per E-Mail an schuldnerberatung@caritas-mettmann.de wenden. „Wir laufen zwar über, aber das heißt nicht, dass wir nicht weitere Hilfe anbieten“, erklärt Gärtner. Gegebenenfalls kämen Betroffene dann auf eine Warteliste, „für dringende Fälle gilt das aber selbstverständlich nicht. Also wenn jemand kurz davor steht, aufgrund von Mietschulden aus seiner Wohnung herauszumüssen, helfen wir sofort.“

Wie bedrohlich sind die Finanzprobleme?

Dieser Punkt, nämlich die Frage, wie bedrohlich die finanzielle Lage ist, ist der erste, den sich der Schuldnerberater anschaut, wenn sich jemand bei ihm meldet. Dies kann die verschuldete Person selber sein, oft sei es auch der Partner oder aber es sind Kollegen aus anderen Fachgebieten, die den Kontakt zu Gärtner suchen, etwa aus der Suchtberatung oder der Wohnungslosenhilfe.

Erster Schritt sei also, zu klären, wie existenzbedrohend die Schulden sind, also ob es Miet- und Energierückstände gäbe und ob und wie sich diese regulieren lassen. Dann schaut sich Klaus Gärtner an, woher die Schulden stammen. „Meist aus alten Zeiten, aus einer gescheiterten Beziehung oder einer Selbstständigkeit.“ Dann guckt Gärtner auf die aktuelle Situation.

Denn wichtig sei, dass das Thema Geld „kein Eimer mit einem Loch im Boden ist, also dass es wieder herausfließt, obwohl oben etwas hereinkommt.“ Schulden könnten zudem auch ein Symptom sein für ein Leck im Lebenssystem des Menschen, welches an anderer Stelle angegriffen ist. Nach einem Überblick über die Unterlagen und einer Durchsicht weiterer Quellen, etwa Auskunfteien, würden die Schulden angegangen, und das über drei Wege, erklärt Klaus Gärtner.

Unter drei Wegen für die Betroffenen ist auszuwählen

Der erste Weg käme beispielsweise für ältere Menschen in Frage. Wer kein Einkommen mehr habe, mit dem sich die Schulden tilgen lassen, könne mit ihnen weiterleben, da ein bestimmter Betrag zum Leben auf dem Konto auf Antrag von einer Pfändung verschont bleibe. Möglich sei dann, dass Nachkommen das Erbe ausschlagen, denn ansonsten würden diese die Schulden erben. „Der zweite Weg ist der Königsweg“, berichtet Gärtner: Die Schuldnerberatung versucht mit den Gläubigern Vergleiche zu vereinbaren. Dazu können entweder verfügbare Mittel, die manchmal auch von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden, oder ein Teil des Einkommens als Ratenzahlung eingesetzt werden.

Der dritte mögliche Weg – der, der den meisten Verschuldeten nur noch bleibt, ist der Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Gericht. „Das ist aber kein einfacher Weg. Denn dafür muss man sich ‚outen‘, auch ist das jeweilige Verfahren öffentlich.“ Nach drei Jahren könne aber auf entsprechenden Antrag die Restschuld erlassen werden.