Neues Gesetz erleichtert das Einrichten von Geschwindigkeits-Begrenzungen

Hilden/Haan. Kommunen sollen künftig einfacher Tempo-30 auch auf Landes- und Bundesstraßen einrichten können. NRW-Verkehrsminister Michael Groschek begrüßt ein Gesetz, dass der Bundesverkehrsminister angekündigt hat.

Dieser will Tempolimits in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“ erleichtern, beispielsweise an Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen.

Bisher musste nachgewiesen werden, dass es sich um Unfallschwerpunkte handelte. Das soll künftig nicht mehr nötig sein. Hildens Tiefbauamtsleiter Harald Mittmann ist in Personalunion auch Leiter der Straßenverkehrsbehörde, die Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen kann. Vor Schulen, Kitas und Altenheimen in Hilden gilt generell bereits Tempo 30. An der Gerresheimer und an der Beethovenstraße gilt Tempo 30 befristet in der Schulzeit von 7.30 bis 16 Uhr. Mittmann fallen nur vier Schulen an, wo es kein Tempo 30 gibt. Sie liegen an Landes- und Bundesstraßen. Zwei liegen an der Richrather Straße (L 403), eine an der Walder (L 85) und eine an der Düsseldorfer Straße (B 228).

„Dort wurde wegen der Verkehrsbedeutung der Straße Tempo 50 beibehalten, im Gegenzug aber schon in den 1990er Jahren andere Maßnahmen zur Schulwegsicherung beschlossen.“ Die Eingänge zu den beiden Schulen an der Richrather Straße liegen in Seitenstraßen mit Tempo 30. Auf der Richrather Straße wurden in Schulnähe Fußgängerampel installiert. Ähnlich an der Walder Straße und an der Düsseldorfer Straße. Die CDU-Fraktion hatte kürzlich beantragt zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsregelung vor den Hildener Schulen vereinheitlich werden kann. Ein Beschluss wurde vertagt. „Wir müssen abwarten, bis uns das neue Gesetz vorliegt“, meint Mittmann. Bis auf die Hochdahler und die Böttinger Straße gilt auf allen Gemeindestraßen (mit Ausnahme der Gewerbegebiete) in Haan bereits Tempo 30, berichtet Haans Tiefbauamtsleiter Guido Mering, dem auch die Straßenverkehrsbehörde untersteht.

An der B 228 (Düsseldorfer und Bahnhofstraße) liegen zwei Seniorenheime, vor denen Tempo 50 gilt. Un- oder Vorfälle habe es dort nicht gegeben, betont Mering. Deshalb sehe er zurzeit keinen Grund, dort etwas zu ändern.