Böllerverbot an Silvester Böller-Händler kristisiert Knallerverbot

Haan · Erneut hat die Politik ein bundesweites Verkaufsverbot von Silvesterknallern ausgesprochen. Pyrotechniker Carsten Vedder darf daher größtenteils nur Jugendfeuerwerk verkaufen. Der Großteil seiner Ware bleibt im Lager.

 Pyrotechniker Carsten Vedder ist unzufrieden, weil er dieses Jahr wieder kein Feuerwerk verkaufen darf.

Pyrotechniker Carsten Vedder ist unzufrieden, weil er dieses Jahr wieder kein Feuerwerk verkaufen darf.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Carsten Vedder ist fassungslos. Es wird das zweite Silvesterfest, bei dem die Menschen auf das Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks verzichten müssen. Seit vergangenem Freitag klingelt bei dem Inhaber von Pyrotechnik Haan stetig das Telefon. Viele seiner Stammkunden wollen wissen, was sie noch bei ihm kaufen können – natürlich unter Einhaltung von 2G – darunter seien auch illegale Angebote. Gerechnet hatte Vedder mit dem Verkaufsverbot nicht. „Das ist reine Willkür“, erklärt der 47-Jährige. Denn seiner Meinung nach gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass ein privates Feuerwerk die Infektionsrate steigen lasse. Das sieht auch der Bundesverband Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk so. „Individuelle Feuerwerk im Garten oder vor der eigenen Haustür im engeren Familienkreis sind ein pandemiekonformes Gemeinschaftserlebnis“, erklärt der Verband in einer Pressemitteilung.

Doch ganz dunkel bleiben soll es an dem letzten Tag des Jahres auch nicht. Pyrotechnik Haan ist ein Geschäft an der Borsigstraße, das ganzjährig geöffnet hat und somit auch verkauft. „Derzeit ist daher unser Ganzjahres-Feuerwerk besonders gefragt“, berichtet Vedder. Dieses fällt in die Kategorie F1. Dazu gehören beispielsweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Fontänen, Knallerbsen oder Bodenkreisel. Diese stellen eine verhältnismäßig geringe Gefahr dar und können ganzjährig an Personen über zwölf Jahren verkauft werden, auch trotz des Böllerverbots. Anders verhält es sich mit dem Erwerb pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2. Zu dieser zählt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk. Diese Artikel sind daher ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen, wie beispielsweise Raketen, Feuertöpfe und Kometen oder Batteriefeuerwerk. Der Verkauf der Kategorie F2 ist an diesem Silvester allerdings nur für Scheininhaber und Gewerbetreibende weiter möglich, bei gewerblichem Kauf müssen Kunden die Gesetzgebung beachten und dies gewerblich anzeigen. „Das lassen wir uns beim Kauf auch unterschreiben“, erläutert Vedder.

Ein Großteil seiner Ware bleibt daher auch in diesem Jahr im Lager. „Das ist totes Kapital, das in der Ecke liegt“, sagt Vedder. Zum Glück sei seine Familie nicht zwingend auf den Verkauf von Feuerwerk angewiesen. Neben dem Geschäft von Pyrotechnik haben die Vedders noch eine Kfz-Werkstatt. Hart getroffen von dem Böllerverbot seien allerdings Feuerwerksfirmen wie Weco aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Für die sei der Verlust des Silvester-Geschäftes existenzgefährdend.

Carsten Vedder hat auch bereits festgestellt, dass das Verkaufsverbot von Silvester-Feuerwerk dazu führt, dass einerseits im Internet die Preise für Böller in die Höhe getrieben werden. „Bei Ebay werden beispielsweise Bengalos für zwölf Euro pro Stück angeboten, normalerweise sind es nur vier“, berichtet er. Andererseits würden Kunden wegen des Verbots auch ins Ausland fahren, wo der Verkauf nicht verboten ist. Das sei auch mit gewissen Gefahren verboten. „In Deutschland dürfen beispielsweise Raketen nicht mehr als 20 Gramm Sprengstoff enthalten, in anderen Ländern ist das zehnfache drin“, berichtet Vedder. Da könne schnell etwas passieren.

Etwa 15 bis 20 Paletten an Feuerwerk sind es, die bei Vedder im Lager stehen. An einem kühlen und trockenen Standort, könnte die Ware so drei bis vier Jahre gelagert werden. „Jetzt sind wir allerdings bereits im zweiten Jahr“, sagt Vedder. Denn auch durch die Absage vieler Volksfeste, Jahrmärkten und Hochzeiten, habe er zusätzlich kaum Feuerwerk verkauft. Doch die Hoffnung, dieses im nächsten Jahr zu dürfen, hat er nicht aufgegeben.