Stadt übernimmt Pflege des Waldfriedhofes
Haan. Blumenvasen, Laternen und Dekorationsfiguren zieren die Rasengräber auf dem Waldfriedhof. Ein Anblick, der schon bald der Vergangenheit angehören soll: Auf Schildern informiert die Stadtverwaltung zurzeit alle Angehörigen darüber, dass die Dekoration der Rasengräber bis zum 31. August abzuräumen ist.
„Alle Gegenstände, die bis dahin nicht von Ihnen entfernt wurden, werden durch die Friedhofsverwaltung entsorgt“, heißt es auf Hinweiszetteln.
Überraschend kommt diese Aufforderung nicht, so Bernd Duske, Leiter des Bauverwaltungsamtes: „Die Friedhofssatzung schreibt vor, dass Rasengräber nicht dekoriert werden dürfen.“ Vom bisherigen, privatwirtschaftlichen Friedhofsgärtner sei die Dekoration geduldet worden. Wurde rund um die Rasengräber mit ihren ebenerdig eingelassenen Grabplatten gemäht, räumten die Gärtner die Deko an den Rand, die Angehörigen stellten sie dann zurück auf die Gräber. Zum 1. Juli aber hat der Betriebshof aus Spargründen die Pflege des Friedhofes mit den rund 100 Rasengräbern übernommen. Sie sehen keinen Blumenschmuck vor, der Rasenmäher kann über die ebenerdigen Grabplatten einfach hinwegfahren. Werden die Gräber jedoch dekoriert, werde dieser Sinn ins Absurde geführt, sagt Duske.
Das Problem: Viele Friedhofsnutzer kennen die Satzung nicht, „da müssen auch die Bestatter Aufklärungsarbeit leisten“, sagt Duske. Der Haaner Bestatter Frank Piepenstock widerspricht: „Wir und die anderen ortsansässigen Bestatter klären die Kunden auf“, es seien eher Unternehmen aus anderen Städten, die das verabsäumen. Sein Rat: „Die Verwaltungen des katholischen und des evangelischen Friedhofs in Haan sowie des Friedhofs in Gruiten lassen sich ihre Satzungen unterschreiben.“ Denn dann sei viel eher gewährleistet, dass die Angehörigen von dem Deko-Verbot Kenntnis nehmen.