Stadtwerke durften Preise erhöhen
Gaskunde hatte seine Zahlungen unrechtmäßig gekürzt.
Haan. Mit seinem kürzlich verkündeten Urteil hat der 2. Kartellsenat die von den Stadtwerken Haan gegen einen Gaskunden erhobene Zahlungsklage für begründet erklärt und die Berufung des Kunden gegen das entsprechend vorangegangene Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.
Der Kunde hatte, so Stadtwerke-chef Stefan Chemelli, seine Zahlungen wegen angeblicher Unbilligkeit von Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Haan gekürzt.
„Das Landgericht hatte der Klage der Stadtwerke Haan in vollem Umfang stattgegeben und die von dem Kunden dagegen erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit und Unbilligkeit der seit 2002 geltenden Gaspreise abgewiesen“, so Chemelli in einer Pressemitteilung.
Hintergrund des Rechtsstreit sind die von den Stadtwerken vorgenommen Gaspreis-Erhöhungen in den Jahren 2005, 2006 und 2007. Damals waren den Stadtwerken eine unwirtschaftliche Unternehmensführung und die unzulässige Quersubvention städtischer Einrichtungen vorgeworfen worden. Dabei ging es vor allem um das von den Stadtwerken betriebene Parkhaus.
Stefan Chemelli: „Diese Vorwürfe haben sich abermals als haltlos erwiesen.“ Nach einer umfassenden Beweisaufnahme der Kosten- und Erlösentwicklung in der Gassparte stehe für den Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf fest, dass die Preiserhöhungen der Billigkeit entsprechen und damit bindend sind. Die Erhöhungen beruhten ausschließlich auf Kostensteigerungen beim Gasbezug.
Anhaltspunkte dafür, dass die Stadtwerke Haan Möglichkeiten zur Kostensenkung bei der Gasbeschaffung oder bei der Betriebsführung ungenutzt gelassen hätten, ergaben sich laut Chemelli für den Senat nicht. „Aufgrund der mit diesem Verfahren zusammenhängenden komplizierten Rechtsfragen der Gaspreiskontrolle wurde die Revision am Bundesgerichtshof zugelassen“, sagt Chemelli.