Straßenbild verbessern durch weniger Werbung

Information für Gewerbetreibende am 7. September.

Hilden. Hilden hat eine attraktive Innenstadt. Von den Kunden gelobt werden — neben einem überdurchschnittlichen Einzelhandelsangebot — auch „Flair und Atmosphäre“. Kritik gibt es allerdings immer wieder zu Zahl und Aussehen mobiler Werbeanlagen; dazu zählen Werbeschilder und Werbefahnen.

Vor diesem Hintergrund haben Rat und Verwaltung gerade eine neue Sondernutzungssatzung erlassen, die Bild und Bummeln auf der Mittelstraße verbessern soll. Das Kölner Institut für Handelsforschung hatte 2016 Innenstadtbesucher zu ihren Einkaufsgewohnheiten und der Attraktivität der Innenstadt befragt. „Zu viele Aufsteller sind nicht gut für das Flair der Innenstadt“, findet auch Stadtmarketing-Geschäftsführer Volker Hillebrand. Er weist auf eine Informationsveranstaltung hin, bei der am Donnerstag, 7. September, ab 19 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhauses, Mittelstraße 40, die Neuregelungen erläutert werden, die am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Das Stadtmarketing empfiehlt besonders Einzelhändlern und Gastronomen die Teilnahme. Bei einem „Business-Breakfast“ am Freitag, 8. September, will das Stadtmarketing in einem kleineren Mitgliederkreis Satzungsdetails vertieft diskutieren. Anmeldungen bis zum 1. September per E-Mail.

Jeder Einzelhandels- und Gastronomiebetrieb darf künftig nur noch eine Werbeanlage je zehn Meter Fassadenlänge tage- oder stundenweise installieren. In Fußgängerzonen ist die maximale Größe auf Din A1 begrenzt. Doppelt so groß dürfte ein Aufsteller vor einer Passage sein — allerdings müssten sich alle Geschäfte, die werben wollen, diese Fläche teilen. Festgelegt ist auch, dass Werbeanlagen den Fußgängerverkehr im öffentlichen Raum nur unwesentlich behindern dürfen. Rettungswege, Haus- und Ladeneingänge müssen freigehalten werden, die Plakatständer dürfen keine Barriere bilden.

Warentische, Warenständer, Vitrinen, Schaukästen, Regale oder Kleiderständer vor den Geschäften dürfen nur mit Genehmigung der Stadt Hilden aufgestellt werden. Rollcontainer, Transportwagen, Kommissionierwagen, Paletten sind nicht zulässig; nur für Auslagen von Blumengeschäften gelten diese Einschränkungen nicht.

Für den Bereich der Mittelstraße zwischen der Benrater Straße und dem Markt sowie zwischen Heiligen- und Hochdahler Straße sagt die neue Sondernutzungs-Satzung: „Werbeanlagen und Warenauslagen dürfen nur in der Flucht der Straßenbäume aufgestellt werden.“ Zwischen Markt und Bismarckstraße ist auf der Südseite die Baumflucht vorgegeben.

hillebrand@stadtmarketing- hilden.de