Immer wieder werden (auch neue) Straßen in Haan aufgebrochen Ärger um aufgerissene Straßen
Haan · Die Stadt Haan hat jetzt eine Unsitte beklagt: Wo auch immer Straßen neu asphaltiert worden seien, rissen die Versorgungsunternehmen sie wenig später für ihre Leitungen wieder auf. Das verursache „Flickenteppiche“.
(peco) Guido Mering nutzte die Gelegenheit: Als es jetzt im Ausschuss für Umwelt und Mobilität um das städtische Straßen- und Wegekonzept ging, wies der Leiter des Haaner Tiefbauamts auf ein grundsätzliches Problem bei den Straßenbaustellen hin, das immer wieder für Ärger sorge. „Kaum haben wir eine Straße fertig und den Asphalt aufgetragen, kommen die Versorgungsunternehmen und reißen sie wieder auf“, beklagte er. So geschehen unter anderem an der Bismarckstraße, Am Steinenhaus, vor allem aber an der Niederbergischen Allee (Technologiepark Haan/erster Bauabschnitt). Direkt nach der „Förmlichen Abnahme“ der Bauleistungen und bis heute innerhalb der Gewährleistungszeit seien von der Telekom der Geh- und Radweg (großflächig) sowie die Straße (kleinflächig) immer wieder aufgegraben worden. „Diese Flickstellen sind sicht- und erkennbar“ berichtet Mering. So komme es, dass manche Autobahnstrecke trotz hoher Verkehrsbelastung länger halte, als Straßen im Haaner Stadtgebiet.
Sorgen die Versorger also für Sorgen? Jörg Dürr ist Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Haan. Der SPD-Politiker betont, dass bei Routine-Arbeiten wie etwa dem turnusmäßigen Austausch von Leitungen dort „natürlich darauf geachtet wird, dass es keine Überschneidungen mit städtischen Straßenbaumaßnahmen gibt, sondern alles vor der Asphaltierung erledigt ist“. Für andere Versorgungsunternehmen könne er aber nicht sprechen. Viele Städte, darunter auch einige aus der Region wie etwa Leichlingen, haben inzwischen so genannte Aufgrabungsrichtlinien beschlossen.
Sie funktionieren nach dem immer gleichen Muster: Nach einem Neu- beziehungsweise Umbau oder einer umfassenden Instandsetzung von Verkehrsflächen spricht die zuständige Abteilung der Stadt eine Aufbruchsperre von bis zu fünf Jahren aus, sofern dem nicht anderweitige Vereinbarungen entgegenstehen. Grundsätzlich dürfen neu hergestellte oder umgebaute Fahrbahnen, Gehweg- und Parkflächen dann nicht vor Ablauf der Sperrfrist aufgebrochen werden. Ausnahmen werden nur für unvorhersehbare Arbeiten in begründeten Fällen und nach vorherigem schriftlichem Antrag zugelassen. Haan hat so etwas nach Auskunft der Stadt nicht. Es habe zwar verwaltungsintern Überlegungen zu dieser Satzung gegeben, die seien aber wieder verworfen worden. Stattdessen ist die Stadt bemüht, bereits im Vorfeld anstehender Straßensanierungen oder Neuplanungen mit den Versorgern ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Immerhin gebe es ja ein berechtigtes Interesse der Bürgerschaft, mit Wasser, Strom, Breitband etc. versorgt zu werden, so dass die Leidtragenden einer Satzung am Ende die Bürger wären, die keinen Breitbandanschluss oder ähnliches bekämen. Guido Mering berichtete im Ausschuss jetzt, es habe schon einmal Überlegungen gegeben, innerhalb der Stadtverwaltung ein eigenes Baustellen-Management einzurichten: „Aber dafür hätten wir sechs zusätzliche Mitarbeiter plus Software benötigt.“ Nicht durchsetzbar.
Nach der Ausschuss-Sitzung stellte die Stadt klar: „Es geht uns weniger um den Zeitpunkt des erneuten Aufbruchs, sondern vielmehr um die Tatsache an sich. Bei einer soeben fertig gestellten Straße ist ein erneuter Aufbruch zur Leitungsverlegung natürlich insofern auch ungünstig, da er den Regelaufbau der Straße stört.“ Jeder Aufbruch bedeute einen Eingriff in die Baukonstruktion und führe in Folge zu Beeinträchtigungen der Straßenqualität, „zumal viele der von den Versorgern beauftragten Dienstleister es an Qualität bei der Ausführung der Tiefbauarbeiten mangeln lassen“.