Zweiter Verhandlungstag um doppelten Totschlag in Haan Angeklagter soll Tat angekündigt haben
Haan · Die Beweisaufnahme im Prozess um den zweifachen Totschlag in Haan wurde am zweiten Verhandlungstag fortgesetzt. Es wurde klar: Der 46-jährige Angeklagte hatte sich umbringen und alle „abstechen“ wollen. Das wurde anscheinend nicht ernst genommen.
Am 23. April 2021 hatte er mit einem Messer auf seine ehemalige Lebensgefährtin und auf deren Mutter eingestochen. Das 64-jährige Opfer starb noch am Tatort, einer von mehreren Stichen hatte das Herz der Frau getroffen. Deren 84-jährige Mutter starb drei Monate später im Krankenhaus an den Verletzungsfolgen. Nun wird klar: Der 46 Jahre alte Angeklagte hatte die Tat gegenüber der Familie angekündigt.
Er wolle sich umbringen. Sein Leben habe nach der Trennung keinen Sinn mehr. Bevor er das jedoch tue, werde er alle mitnehmen und sie „abstechen“. Das soll der Mann dem damaligen Lebensgefährten der Tochter/Enkeltochter der beiden Opfer gesagt haben.
Der gebürtige Pole habe die jüngere der beiden Frauen in einer Suchtklinik kennengelernt. Er selbst soll auch danach noch weitergetrunken haben, die 64-Jährige hatte daraufhin den Kontakt zu ihm abgebrochen.
Der im Nachbarhaus in der Alleestraße wohnende Mann soll sie daraufhin massiv „gestalkt“ haben. Er soll sie immer wieder vor dem Haus abgefangen und mit WhatsApp-Nachrichten zugetextet haben. Nächtelang soll er sie mit Anrufen tyrannisiert haben, bis die Situation schließlich bis aufs Äußerste eskaliert sei.
Auslöser soll das Osterfest gewesen sein, zu dem die 64-Jährige zwar ihre Familie, aber nicht den ehemaligen Lebensgefährten eingeladen habe. Dass der mit der Trennung nicht klargekommen sei, soll in der Familie der beiden Opfer bekannt gewesen sein. Offenbar hatten Familienangehörige auch versucht, ihn von den Nachstellungen abzubringen. Erfolglos. Stattdessen soll er mit Selbstmord gedroht haben – und auch damit, die anderen „mitzunehmen“. Ernstgenommen hatte man das offenbar nicht, auf eine Anzeige hatte die Familie verzichtet.
Am Tatort sei hingegen schnell der Verdacht auf den Angeklagten gefallen. Bevor sie bewusstlos und in die Klinik gebracht wurde, soll die schwerverletzte 84-Jährige zum Lebensgefährten ihrer Enkeltochter gesagt haben: „Das war der A. mit dem Messer.“ Noch während die Polizeibeamten sich um ein Foto des Tatverdächtigen bemühten, war der Stunden später alkoholisiert und in einem hilflosen Zustand am Hildener Rathaus aufgegriffen worden. Zum Tatvorwurf hat er sich bislang nicht geäußert.
Klar scheint mittlerweile zu sein, dass sich der 46-Jährige gewaltsam Zugang zur Wohnung der Opfer in der Alleestraße verschafft hatte. Er soll nach der Tat auch noch das Türschloss ausgetauscht haben, die Tochter/Enkeltochter der beiden Frauen hatte vergeblich versucht, mit ihrem Schlüssel in die Wohnung zu gelangen. Sie hatte nach der Arbeit ihren Hund abholen wollen und zuvor noch versucht, die Mutter telefonisch zu erreichen. Ihr herbeigeeilter Lebensgefährte hatte bei den Nachbarn geklingelt und um Werkzeug gebeten, um die Wohnungstüre mit einem Brecheisen aufzubrechen. Erst sei er durch die Wohnung gelaufen, um zu schauen, ob der Täter sich noch dort aufhalte. Dann habe er vergeblich versucht, die 64-Jährige wiederzubeleben. Derweil wurde die 84-Jährige von ihrer Enkeltochter umsorgt, die traumatisierte Frau wurde später für Wochen in der Psychiatrie behandelt.