Bürgerentscheid am 13. März Rätsel rund um Bürgerentscheid
Haan · Noch immer gibt es jede Menge Unsicherheiten über die Auswirkungen eines „Ja“ oder „Nein“ bei der Stimmabgabe. Das Abstimmungsheft hilft nur bedingt weiter.
Eigentlich hatten Befürworter und Gegner des geplanten Fahrradschutzstreifens auf der B 228 zwischen Wilhelmstraße und Kölner Straße auch am vergangenen Samstag mit Info-Ständen auf dem Haaner Wochenmarkt für ihre jeweilige Position werben wollen. Doch Sturmtief „Zeynep“ machte allen Beteiligten einen Strich durch die Rechnung. Dabei ist Information in diesen Tagen besonders wichtig, denn noch längst nicht jeder hat offenbar verstanden, worüber genau am 13. März eigentlich abgestimmt werden soll – Parkplätze, Fahrradstreifen? Nein. Es geht um die Rücknahme eines Ratsbeschlusses.
Der Haaner Bernd Tesche kritisierte in einer E-Mail an Bürgermeisterin Bettina Warnecke unlängst: Der Bürgerentscheid „ist in einer Weise verfasst, dass ein normaler Leser überhaupt nicht versteht, – ohne sich rechtlichen Rat zu holen – wie er abstimmen soll“.
Als besonders irritierend empfinden viele, dass sie mit „Nein“ stimmen müssen, wenn sie „für“ den durchgängigen Fahrradstreifen auf der B228 sind. Wer indes „dagegen“ ist, muss mit „Ja“ stimmen. Denn die genaue Fragestellung des Bürgerentscheids lautet: „Soll die Markierung eines Fahrrad-Schutzstreifens von Wilhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B228 genommen werden?“ Nicht mehr und nicht weniger wird entschieden.
Warum genau diese Formulierung gewählt wurde, erläuterte die Bürgermeisterin in ihrer Antwort auf Tesches Mail: Die Gemeindeordnung NRW gebe Regelungen vor, die genau eingehalten werden müssten, schrieb sie. Das Haaner Bürgerbegehren habe sich im Einklang mit Paragraf 26 der Gemeindeordnung gegen einen Ratsbeschluss vom März vergangenen Jahres gerichtet, in dem eine Mehrheit der Stadtverordneten entschied, den Radstreifen einzurichten. Die Abstimmungsfrage habe aber so formuliert werden müssen, dass sie im Sinne des Bürgerbegehrens mit „Ja“ beantwortet werden kann.
Nachzulesen sind die Details im Abstimmungsheft der Stadt
Nachzulesen ist diese natürlich auch im Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid, das die Stadt Haan bis zum 20. Februar an die Haushalte verteilt hat. Es enthält neben Hinweisen zum Ablauf auch den Begründungstext des Bürgerbegehrens sowie ein Balkendiagramm, das die Stimm-Empfehlungen der Stadtrats-Fraktionen, Sondervoten einzelner Ratsmitglieder sowie die Empfehlung der Bürgermeisterin zeigt – allerdings ohne Begründungen. Die Haaner Satzung regele, dass sich alle auf die Begründungstexte einvernehmlich einigen müssten, teilte Warnecke jetzt mit. Diese Einigung sei jedoch „aufgrund des Vetos einzelner Fraktionsvorsitzender nicht zustande“ gekommen: „Schade“.
Aus deren Reihen war wiederum zu hören, die Stadt-Chefin selbst sei nicht ganz unbeteiligt am Scheitern gewesen. Erst habe sie die Stellungnahme der Initiatoren des Bürgerbegehrens sehr spät eingeholt. „Der Text wiederum wies dann unsachliche Passagen mit teils ehrverletzendem Charakter auf“, berichtet SPD-Fraktionschef Bernd Stracke.
Und zu dem Treffen, das letztlich eine Einigung zwischen den Akteuren bringen sollte, habe die Stadt die Initiatoren überhaupt nicht eingeladen. „Unseren Kompromissvorschlag haben sie später dann zurückgewiesen. Damit seien die Stellungnahmen in dem Heft geplatzt.
Ein Abstimmungsheft ohne Stellungnahme – das ist ein Vorgang, der Achim Wölfel „so noch nicht untergekommen“ ist. Der NRW-Landesvorsitzende des Vereins „Mehr Demokratie“ sagt: „Die Stellungnahmen der Befürworter und Gegner gehören eigentlich zwingend dazu.“ Ohne sie sei es deutlich schwerer für die Bürger, sich umfassend zu informieren.