Kriminalität in Hilden Zeugen stoppen Ladendieb in der Hildener Fußgängerzone
Hilden · Die Polizei stellte Diebesgut im Wert von 900 Euro bei dem 19-Jährigen sicher.
(peco) Aufregung am frühen Montagabend, 19. August, in der Hildener Fußgängerzone: Aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass in der Straße „Am Rathaus“ ein Ladendieb auf der Flucht unweit des Tatorts geschnappt und die ganze Zeit bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte festgehalten werden konnte. Der Tatverdächtige, ein 19-jähriger Mann, wurde von den Ordnungshütern schließlich vorläufig festgenommen.
Zum Tatverlauf steht bisher soviel fest: Nach Erkenntnissen der Polizei hatte eine Mitarbeiterin eines Drogeriemarktes an der Mittelstraße um etwa 18.30 Uhr beobachtet, wie ein junger Mann Waren aus einem Regal stahl. Als der Täter daraufhin die Flucht ergriff, versuchte die Mitarbeiterin, ihn zu stoppen, hatte jedoch keinen Erfolg. „Der Dieb floh mitsamt der Beute aus dem Geschäft in Richtung der Straße ,Gabelung‘, berichtet die Polizei weiter. Durch laute Rufe der Mitarbeiterin seien allerdings einige Zeugen auf den Ladendieb aufmerksam geworden und hätten ihn verfolgt. In Höhe der Straße „Am Rathaus“ sei es ihnen schließlich gelungen, den jungen Mann zu stellen. Dabei ging es offensichtlich etwas turbulent zu. Einer der Zeugen, ein 28-jähriger Langenfelder, sei bei dem Einsatz zu Fall gekommen, heißt es in der Polizeimeldung zum Tathergang. Der Mann sei zum Glück nur leicht verletzt worden. Gemeinsam hielten die Zeugen den Dieb dann bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Die alarmierten Einsatzkräfte brachten den 19-Jährigen zur Polizeiwache Hilden und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getretenen Mann ein. Zudem stellten sie die Beute im Wert von mehr als 900 Euro sowie weiteres Diebesgut sicher. Die Kriminalpolizei hat inzwischen die Bearbeitung des Falles übernommen.
Die Polizei Hilden bedankt sich in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich für das couragierte Verhalten der Zeugen, weist allerdings auch mindestens ebenso ausdrücklich darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger sich nicht selbst in Gefahr bringen sollen, ganz gleich, wie beherzt sie auch helfen wollen. Wörtlich heißt es dazu: „Die Verfolgung oder sogar Festnahme flüchtiger Straftäter sollte immer durch die besonders geschulte Polizei erfolgen, die auch über spezielle Einsatzausrüstung wie beispielsweise Schutzkleidung verfügt.“