Kein Verkauf von Meldedaten in großem Stil
Anfragen kommerzieller Adresshändler kommen im Kreis zurzeit offenbar nicht vor.
Kreis Mettmann. Viel Aufregung herrscht um das umstrittene neue Meldegesetz, das Ende Juni quasi unbemerkt vom Bundestag in Mini-Besetzung durchgewunken worden ist. Die Opposition will das Gesetz im Bundesrat kippen. Aber wie gehen die Kommunen im Kreis Mettmann heute mit den Meldedaten ihrer Bürger um? Die WZ hat eine Stichproben-Umfrage gemacht. Fazit: Ein „Datenverkauf“ in größerem Stil existiert wohl nicht.
So gibt beispielsweise Velbert keine Adressen für Werbezwecke oder Adressbuchverlage heraus. „Ich habe auch noch nie eine solche Anfrage gehabt. Kommerzielle Nutzer haben in der Regel Interesse an einer großen Menge von Anschriften und die besorgen sie sich über andere, ebenfalls kommerzielle Quellen“, sagt Astrid Weber, Chefin des Bürgeramts im Rathaus.
Behörden wie Krankenkassen oder die Polizei haben allerdings gesetzlich ein Recht auf Auskünfte, müssen dafür auch nicht zahlen. „Eine Ausnahme gibt es zudem für Untersuchungen und Befragungen von Forschungsinstituten. Die haben dann aber in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, etwa vom Ministerium, und zahlen einen Pauschalbetrag“, so Weber.
Und auch Privatleute können Auskünfte erhalten, zum Beispiel weil ihnen jemand Geld schuldet und „abgetaucht“ ist. Für eine einfache Meldeauskunft, also im Wesentlichen die Adresse, zahlen sie eine Gebühr von sieben Euro.
Generell besteht die Möglichkeit, dass Bürger bei der Anmeldung bei ihrer Stadt ein Widerspruchsrecht geltend machen. Dann dürfen zum Beispiel auch keine Daten von Ehejubiläen weitergegeben werden. Und Astrid Weber ist sich sicher, dass die Stadt Velbert auch im Falle einer Gesetzesänderung die Daten ihrer Bürger nicht als Einnahmequelle sehen wird: „Darüber gibt es einen Konsens im Verwaltungsvorstand.“
Ähnlich wie Velbert praktiziert es die Stadt Monheim. Der dortigen Leiterin des Bürgerbüros, Sibille Hanenberg, ist keine Anfrage von Adressen für Werbezwecke bekannt. Über die Höhe der Einnahmen, die die Stadt mit den Auskünften über Gebühren verdient, kann sie nichts sagen. „Das ist eine Position, in die auch Dinge wie Führungszeugnis, Beglaubigungen oder die Ausstellung eines Angelscheins fließen. Insgesamt waren das im vergangenen Jahr 68 000 Euro“, sagt sie.
Auch die Stadt Ratingen kann nicht genau beziffern, wie hoch ihre Einnahmen durch die Weitergabe von Daten sind. „Das ist nicht dezidiert im Haushalt aufgeführt“, sagt Frank Meißner vom Bürgerbüro. „Es dürfte sich aber um einen geringen Betrag handeln, weil es Ausnahmefälle sind, in denen Anfragen zu Daten gestellt werden.“
Die Stadt Wülfrath schließlich gibt ebenfalls an, noch nie kommerzielle Anfragen nach großen Datenmengen gehabt zu haben.