Kreis Mettmann Kreis folgt ab sofort den RKI-Vorgaben
Kreis Mettmann. · Kreisverwaltung hat Berichtswesen zu den Fallzahlen von Corona-Kranken umgestellt.
Einer Vorgabe des Landesgesundheitsministeriums entsprechend muss das Kreisgesundheitsamt sein Berichtswesen zu den Corona-Fallzahlen ab sofort umstellen. Demnach will das Ministerium als Basis für die offizielle Kommunikation ausschließlich auf labortechnisch bestätigte Krankheitsfälle abheben. Der Kreis Mettmann hatte seine Kommunikation bislang erheblich transparenter angelegt, indem er nicht nur die laborbestätigten Fälle auswies, sondern auch die Fälle, in denen es offensichtlich durch engen Kontakt zu einem Erkrankten (etwa im Familienverbund) zu Ansteckungen und – durch eindeutige Symptome untermauerte – Erkrankungen kam (sogenannter epidemiologischer Zusammenhang).
Beide Komponenten werden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesundheitsamt erfasst und an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) und weiter an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt. Allerdings beschränken LZG und RKI die dortige statistische Auswertung allein auf die erstgenannten Fälle mit labortechnischem Nachweis und vernachlässigen die übrigen Erkrankungsfälle. Dadurch ergeben sich – je nach Betrachtung – nicht unerhebliche Unterschiede in den Berichtszahlen.
Seit Beginn der Erfassung 973 Erkrankungsfälle
Für den Kreis Mettmann bedeutet das konkret: In der Fallbearbeitung des Kreisgesundheitsamtes sind bisher seit Beginn der Erfassung insgesamt 973 Erkrankungsfälle verzeichnet. Davon werden allerdings seitens LZG/RKI lediglich 757 Fälle als labortechnisch nachgewiesen in die statistische Auswertung übernommen. Analog gelten im Kreis Mettmann bisher 567 Erkrankte als inzwischen genesen, wobei LZG und RKI davon lediglich 397 Fälle berücksichtigen.
„Uns wäre es bedeutend lieber gewesen, bei unserer differenzierten Darstellung bleiben zu dürfen“, erklärt Gesundheitsamtsleiter Dr. Rudolf Lange. „Die aus dem epidemiologischen Zusammenhang eindeutig diagnostizierten Fälle aus der Betrachtung herauszunehmen, blendet deren Existenz aus beziehungsweise verbannt sie in den Dunkelzifferbereich.“
Um auf Kreisebene diese Transparenz schnellstmöglich wiederherzustellen, wird das Gesundheitsamt nun auch die Fälle, die eigentlich keiner labortechnischen Bestätigung bedürfen, dennoch testen lassen. Rudolf Lange stellt dazu fest: „In der Vergangenheit haben wir darauf bewusst verzichtet, weil zum einen die Diagnose aufgrund des epidemiologischen Zusammenhangs eindeutig war und zum anderen die Test-Ressourcen knapp waren. Inzwischen sind die Test-Kapazitäten vorhanden, sodass wir künftig bei jedem Erkrankungsfall auf eine weitergehende medizinische Abklärung und Labortestung hinwirken werden.“
Eine weitere Folge des geänderten Berichts- und Meldewesens wird sein, dass der Kreis Mettmann ab sofort keinen tagesaktuellen Bericht mehr veröffentlicht, sondern abwarten muss, bis vormittags das Landeszentrum Gesundheit die Zahlen des Vortages verifiziert und an die Gesundheitsämter übermittelt. Red