Ärzteverein erwägt die Aufgabe der Langenfelder Notfallpraxis
Am Samstag berät die KV Nordrhein über einen Kompromiss zur geplanten Strukturreform.
Langenfeld. Wie geht es mit der Notfallpraxis in Langenfeld weiter? „Wenn ich das wüsste“, sagt Hans Peter Meuser vom Ärzteverein Südkreis Mettmann. Das hänge entscheidend von der Sondersitzung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am Samstag ab. „Die Delegierten werden dann über die Eckpunkte der gemeinsamen Notdienstordnung beraten, die Rechtsverordnung, über die die Ärzte für die Notdienste eingeteilt werden“, erklärt KV-Sprecher Christopher Schneider. Auf dieser Basis könnten dann die im Februar beschlossenen Reformschritte in Angriff genommen werden.
„Da wir weiter eine gemeinsame Notdienstordnung anstreben, müsste aber noch die Kammerversammlung der Ärztekammer zustimmen. Die tagt aber erst im November.“ Nachdem diese die Reformbeschlüsse abgelehnt hatte, schlug die Vertreterversammlung als weitere Option für die neue Notdienst-Struktur eine Kooperation mit Kliniken vor. Danach sollen die niedergelassenen Ärzte ihre Notdienste in Klinikräumen leisten können. „Dieses Modell würde helfen, die Patientenströme besser zu steuern. Momentan landen noch zu viele Bagatellfälle in den Ambulanzen, die dann Klinik-Kapazitäten binden“, sagt Schneider. Die Idee sei daher von den Kliniken positiv aufgenommen worden. An einem entsprechenden Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft NRW werde derzeit gearbeitet.
Meuser hofft, dass „die Vernunft obsiegt“ und die KV-Vertreter einen kompromissfähigen Entwurf ausarbeiten. „Die Alternative wäre, dass die KV einfach eine eigene Notdienstordnung erlässt.“ Überdies gebe es beim Ärzteverein Südkreis Überlegungen, sich zum 31. Januar 2016 als Betreiber der Notfallpraxis zurückzuziehen. „Dann müsste sich die KV darum kümmern — für die Patienten änderte sich aber nichts“, sagt Meuser. Von der KV heißt es dazu: „Falls die Praxis künftig nicht weiterbesteht, muss der Sitzdienst von den niedergelassenen Ärzten auf andere Weise organisiert werden.“ Meuser begründet den Ausstieg mit der Änderung der Kassen-Gebührenordnung, wodurch die Ärzte seit 1. April pro behandeltem Patienten 25 bis 50 Prozent ihres Honorars einbüßen. „Momentan“, sagt er, „arbeiten die niedergelassenen Ärzte ohne Kostendeckung.“ Die Gesundheitsministerin des Landes habe ein Gespräch abgelehnt. Laut Schneider wird die KV Nordrhein voraussichtlich vor Ende 2016 keine Entscheidungen über einzelne Praxisstandorte treffen.