Baumberg: Gericht - „Räuber“ wollte nur sein Geld zurück
Ein 25-Jähriger hatte den vermeintlichen Täter wegen versuchten Raubes angezeigt. Doch das Gericht stellte das Verfahren ein, weil der Kläger ein wichtiges Detail verschwiegen hatte.
Baumberg. Schwere Vorwürfe hatte der Geschädigte erhoben: Einen Raub mitten in Baumberg sollte der Angeklagte an einem Nachmittag im September vergangenen Jahres versucht haben zu begehen. Der Polizei hatte der Zeuge dabei ein wichtiges Detail verschwiegen. Vor dem Amtsgericht brachte er sich damit in ernste Schwierigkeiten.
Die beiden Kontrahenten könnten unterschiedlicher kaum sein. Hier der sportliche, 22-jährige Angeklagte, in körperbetonter Kleidung. Dort sein schmächtiger Nachbar, der im Kapuzenshirt am Zeugentisch sitzt.
Vom Tathergang berichten beide in seltener Einigkeit: Der junge Arbeiter soll auf den Geschädigten (25) am Holzweg zugegangen sein. Einer Ohrfeige sei die Forderung nach Barem gefolgt: "Wenn das Geld nicht rüber kommt, weißt du ja, was passiert", sei die Drohung gewesen.
Allerdings habe der arbeitslose Geschädigte seinem Angreifer Geld geschuldet. Noch mehr als 100 Euro aus dem zwei Jahre zurückliegenden Kauf eines Fernsehers seien es gewesen, so der Angeklagte.
Auf den Fernseher will sich der Geschädigte nicht so festlegen. Was für ein Modell das gewesen sein soll, das für 450 Euro den Besitzer wechseln sollte, kann er nicht mehr sagen. Die Geldschuld bestätigt er aber rundheraus.
Diesen Umstand hatte er allerdings während der ganzen Ermittlungen vor der Polizei verborgen. Ein Riesenproblem, denn vor dem Schöffengericht war die Tat nur deswegen als Raub angeklagt worden. "Das ist eine richtig große Sache", geht der Richter den Zeugen an. Der 25-Jährige muss mit einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung rechnen.
Ein weiterer Zeuge will sich aus der Sache lieber heraushalten. Als Kumpel des Geschädigten habe er etwa zehn Meter von der Auseinandersetzung entfernt auf dem Gehweg gestanden. Allerdings habe er sich so angeregt mit einer unbekannten weiteren Person unterhalten, dass er von Geldforderungen oder überhaupt vom Gespräch nichts gehört habe. "Haben sie denn anschließend ihren Freund mal gefragt, warum er eine Ohrfeige bekommen hat?", will der Richter wissen. Nein, das habe er nicht - und er findet das nicht ungewöhnlich.
Weil die Geldforderung möglicherweise berechtigt war, kann der Vorwurf des versuchten Raubs nicht aufrecht erhalten werden. Gegen den Angeklagten wurde vor Kurzem eine Geldstrafe wegen Betrugs verhängt - 100 Tagessätze zu 10 Euro, also insgesamt 1000 Euro.
Im Verhältnis dazu fallen die Ohrfeige und die eventuelle Nötigung wenig ins Gewicht. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellt das Gericht deshalb das Verfahren ein.