Betriebshof: Plötzlich zahlt die Stadt doch

Prozess um ausstehende Gehälter für den Leiter des Betriebshofs fällt aus, weil die Stadt den Forderungen bereits nachkam.

Langenfeld. Die Mitteilung der sechsten Kammer des Düsseldorfer Arbeitsgerichts am Donnerstag war kurz, aber deswegen nicht minder überraschend: „Die Verhandlung fällt aus, da sich beide Parteien bereits geeinigt haben.“

Die angesprochenen Parteien, die sich am Donnerstag erneut vor Gericht treffen sollten, sind die Stadt Langenfeld und der im Juni wegen angeblicher Vorteilsnahme zunächst entlassene und dann im November per Gerichtsbeschluss wieder eingestellte Betriebshofleiter. Weil die Stadt für die Zwischenzeit von Juli bis November kein Gehalt nachgezahlt hatte, obwohl sie das wegen der Aufhebung der Kündigung hätte tun müssen, verklagte der Betriebshofleiter die Stadt auf 24 000 Euro — die Summe der ausstehenden Bruttogehälter.

Trotz der eindeutigen Rechtslage ließ es die Verwaltung zunächst auf einen Prozess ankommen. Doch bereits zu Beginn der Verhandlung im Dezember stellte Hans-Peter Spliethoff, Anwalt der Stadt, einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, um die Nichtzahlung begründen zu können. Doch anstatt das auch zu tun, ließ die Stadt die eigens angeforderte Frist verstreichen, um kurz vor der für gestern angesetzten zweiten Verhandlung dann plötzlich doch zu zahlen.

Martin Pröpper, Anwalt des Klägers: „Die Stadt musste zahlen, weil es keinen Grund gibt, nicht zu zahlen. Ich kann aber nicht erklären, warum das so lange gedauert hat.“

Bürgermeister Frank Schneider begründete die Nichtzahlung so: „Natürlich hätten wir schon früher zahlen können, aber wir haben auf Anraten unseres Anwalts so gehandelt. Wir hatten Informationen, dass wir das Geld nicht zurückerstattet bekommen hätten, wenn wir nachgezahlt, aber dann die Berufung gewonnen hätten.“ Weil der Stadt aber ihre juristische Fehleinschätzung auffiel, ging die Überweisung nun, kurz vor dem zweiten Verhandlungstag, doch auf dem Konto des Betriebshofleiters ein.

„Das weiß doch eigentlich jeder, der mehr als drei Mitarbeiter hat. Man muss nur bei der Überweisung kenntlich machen, dass das Geld unter Vorbehalt fließt und noch ein Rechtsstreit aussteht“, sagte Kläger-Anwalt Pröpper daraufhin.

Dem Betriebshofleiter kann das nun herzlich egal sein. Er hat sein Gehalt bekommen. Ganz abgeschlossen ist der Fall damit allerdings noch nicht. Im Mai steht die Berufung zur Aufhebung seiner Kündigung noch aus.