Betriebshof: Zeitspiel der Stadt?
Auch der zweite Prozess um Gehaltszahlungen wird verschoben.
Langenfeld/Düsseldorf. Bereits kurz vor dem Prozess am Düsseldorfer Arbeitsgericht an diesem Donnerstag war sich Martin Pröpper, Anwalt des Klägers, Betriebshofmitarbeiter, sicher: „Das wird heute wieder nicht lange dauern. Ich gehe davon aus, dass die Stadt einen erneuten Antrag auf Aussetzung stellen wird.“
Zehn Minuten später sollte sich Pröppers Vorahnung bestätigen: Die Stadt, vertreten durch Anwalt Hans-Peter Spliethoff, stellte den Antrag und hat dadurch zwei Wochen Zeit, ihre Nichtzahlung von 15 000 Euro an den ursprünglich gekündigten und per Gerichtsbeschluss wieder eingestellten Betriebshofmitarbeiter zu begründen.
So tat die Stadt es bereits in der Vorwoche, als der erste Prozess um ausstehende Gehaltszahlungen von 21 000 Euro an den ebenfalls gekündigten und wieder eingestellten Betriebshofleiter anstand.
Hintergrund: Nach dem Bekanntwerden von mehreren Ungereimtheiten innerhalb des Betriebshofes kündigte die Stadtverwaltung im Juni 2010 drei Mitarbeitern. Die zogen dagegen vor Gericht, bekamen im November Recht und sind nun wieder in Lohn und Brot. Für die Zwischenzeit vom 9. Juli bis zum 8. November haben zwei der drei Mitarbeiter, denen laut Gericht nie hätte gekündigt werden dürfen, aber keine Nachzahlung erhalten. Dagegen gingen sie nun erneut vor das Arbeitsgericht.
Das konnte aber weder vergangene Woche noch bei der Verhandlung am Donnerstag zu einer Entscheidung kommen, da die Stadt jeweils einen Antrag auf Aussetzung stellte. Rechtlich wird sich laut Kläger-Anwalt Pröpper dadurch nichts ändern, allerdings gewinnt die Stadt Zeit. Der Plan der Stadt sei nämlich, eine Entscheidung und dann folgende Zahlungen möglichst lange hinauszuzögern. Im für die Stadt besten Fall, bis das Berufungsverfahren, das sie gegen die Aufhebung der Kündigungen eingeleitet hat, abgeschlossen ist. Gewinnt sie in der Berufung, wären die Kündigungen doch rechtens: Die Stadt müsste also doch nicht nachzahlen.
Warum die Stadt aber nur bei zwei der drei Mitarbeiter kein Gehalt nachzahlt und in Berufung geht, während der dritte Mitarbeiter bereits seit Wochen wieder im Betriebshof arbeitet, begründete Manfred Rommel, Leiter Zentrale Servicedienste der Stadt, mit den unterschiedlichen Sachverhalten. Welche das genau seien, konnte er aber nicht erklären.