Gastronomen kritisieren neues Gesetz
Die Politik strebt Änderungen bei den Regeln zur Beschäftigung von Aushilfen an.
Langenfeld/Monheim. Mit der Frühlingssonne beleben sich die Terrassen vor den Cafés und in den Ausfluglokalen; Stadtbummler, Radler oder Wanderer haben Hunger und Durst. Für die Gastronomen sind solche Sonnentage eine Chance, aber auch eine planerische Herausforderung, speziell für den Personaleinsatz. „Arbeit auf Abruf“, nennt der Gesetzgeber diese befristete Teilzeitarbeit. Aktuell beobachtet die Gastronomieszene die politische Diskussion zu dem Thema, weil SPD und CDU im neuen Koalitionsvertrag Änderungen anstreben.
„Ohne Aushilfen kann kein Gastronomie-Betrieb funktionieren“, bestätigt Benz Jazia, Geschäftsführer im Langenfelder Café New York. Dino Engelhardt, jetzt Pächter von Dinos Sportscafé am SGL-Bewegungszentrum, erinnert sich an das Vorjahr, als er noch das Café im Freizeitpark betrieb. „An den ersten schönen Sonntagen im März haben wir mit Aushilfskräften in zwölf Stunden fast 1000 Gäste bedient.“ Dagegen warteten der Wirt und zehn Aushilfen — nach angesagten 25 Grad — an einem September-Sonntag bei strömendem Regen vergeblich auf Gäste. Auch an Monheims schönsten Ausflugszielen wie den Rheinterrassen oder dem Monberg sind Aushilfen unverzichtbar.
Bisher müssen die Aushilfen arbeiten, wenn ihnen die Arbeitszeit mindestens vier Tage vorher angekündigt wurde, kurzfristige Bitten des Arbeitgebers sind aber nicht verboten. Wenn nichts vereinbart ist, gelten zehn Stunden wöchentlich, Schwankungen sind zulässig. Zukünftig sollen unter anderem 20 Stunden als vereinbart gelten, die vom Arbeitgeber vergütet werden müssen, egal ob Arbeit anfällt oder nicht.
Aus Sicht von Torsten Gebehart von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätte (NGG) wird damit das unternehmerische Risiko nicht nur wie bisher auf die Arbeitnehmer — meist Frauen — verteilt. Allerdings vermisse er Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Gastronom die Regelungen nicht beachtet. „Noch besser wären Belohnungsmöglichkeiten bei verkürzter Ankündigungsfrist, zum Beispiel in Form eines Flexibilitätszuschlags.“ Gebehart sieht ein weiteres Risiko: „Es können in der Praxis Belohnungs- und Sanktionsinstrumente entstehen. Wer als Aushilfe nicht flexibel reagiert, bekommt dann schlechtere Schichten.“
„Sonne kündigt sich nicht vier Tage vorher an, das Geschäft lebt von Spontanität“, sieht Torsten Hellweg von der Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) keinen Änderungsbedarf. Dino Engelhardt sieht die Idee, nicht geleistete Stunden bezahlen zu müssen, kritisch. „Das müsste über die Preise ausgeglichen werden.“
Alina Niemeyer (19) arbeitet — „zwischen Schule und Berufsausbildung“ — in Dinos Sportcafé auf 450 Euro-Basis und ist über die Bundesknappschaft sozialversichert. Eine Woche vorher weiß sie, wann sie Dienst hat. „Flexibilität gehört zum Job dazu“, weiß sie, aber auch, dass ihr Chef seinerseits Verständnis für Sonderwünsche oder Probleme der Mitarbeiter hat. „Gesundheit und Familie“ gehen immer vor, sagt der „Chef“.